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Thema: Alarmfahrt mit Familie?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das mag sein, wobei diese Tatsache eigentlich irelevant ist
    "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist..."

    Bei welchem Einsatz müssen JFler dringend an der Einsatzstelle hoheitliche Aufgaben erfüllen?

    Aber das war ja auch gar nicht die Frage dieses Themas.

    Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?
    Blöde Frage: Wie hat das der Rettungsdienst geregelt, die fahren ja häufiger Dritte durch die Gegend? ;)

    IMO ist das kein Problem, weder von der StVO her, noch wegen der Versicherung. Ich würde zur Not auch mit JF an Bord einsatzmäßig die Unterkunft anfahren. Eine entsprechende Fahrweise sollte selbstverständlich sein, denn auch wenn man alleine im Fahrzeug ist, darf man nicht wie ein Kamikaze fahren. Die Dritten, die dann gefährdet werden, sitzen eben nicht auf dem Beifahrersitz, sondern in anderen Fahrzeugen oder laufen auf dem Gehweg.

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Blöde Frage: Wie hat das der Rettungsdienst geregelt, die fahren ja häufiger Dritte durch die Gegend? ;)
    Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich. Wenn Du auf den dritten Mann anspielst, der meist am Wochenende als Ehrenamtlicher mit auf dem RTW oderr NEF sitzt, so ist er doch Teil der Besatzung und ist dann doch auch mitversichert. Jedenfalls habe ich diese Praxis selbst erlebt und mitgemacht. Bzgl. der Frage zu OLRD/LNA habe ich jedoch noch keine Situation bemerkt, an dem diese mit dem priv. PKW inkl. Familie zur Einsatzstelle gekommen sind. Bei uns fahren die soweit ich weis auch garnicht in der Bereitsschaftszeit mit priv. Fahrzeugen.

    Gruß Daniel

  4. #4
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    Zitat Zitat von Shalomer Beitrag anzeigen
    Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich.
    Es war eher der Patient gemeint.
    In der StVO wird jedenfalls nirgends unterschieden, dass der Rettungsdienst Nicht-Organisationsangehörige mit Sonder- und Wegerechten befördern darf, während die Feuerwehr das nicht darf. Insofern gehe ich mal davon aus, dass das grundsätzlich nicht verboten ist.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Meiner Meinung nach ja! Was ist mit den vielen Schülerpraktikanten, die bei hauptamtlichen BOS Praktika machen? Setzt man die "aus", nur weil man eine Sonderrechtsfahrt durchführen muss?

    Ich kenne es aus meinem beruflichen Bereich, dass die Schülerpraktikanten während der Dienstschicht mitfahren, von Anfang bis Ende und die Einsätze sämtlichst begleiten. Was den versicherungstechnischen Aspekt angeht unterschreiben sie (da bin ich mir allerdings nicht zu 100% sicher) eine Verzichtserklärung für die Dauer des Praktikums.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist..."

    Bei welchem Einsatz müssen JFler dringend an der Einsatzstelle hoheitliche Aufgaben erfüllen?
    Sie sind GLEICHZUSTELLEN, halt nur außerhalb des Gefahrenbereichs. Wer sagt mir denn dass ICH dringend an der Einsatzstelle hoheitliche Aufgaben erfüllen muss?

    Ich erfülle die gleiche hoheitliche Aufgabe wie die Jugendlichen.

    Und selbst wenn nicht: Ich hab Leute im Auto sitzen, die definitiv zur erfüllung (...) hin müssen. Und ob das bei denen ZUSÄTZLICH wichtig ist, ist für mich irrelevant.
    Denn wenn ich "nötig" und "nicht nötig" aufem Auto hab, schadet es nicht wenn "einer" unnötig mit SR/WR fährt, es könnte aber jemandem schaden, wenn ich einmal zu wenig mit SR/WR gefahren bin.

    Und hier das Kleingedruckte:
    Natürlich eine vernünftige Fahrweise vorrausgesetzt.
    Und ebenso selbstverständlich ist auch, dass ich mit dem Argument nicht zu einem "Hund an Bushaltestelle angeleint" fahre...

    MkG

  7. #7
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    An die letzten Poster: Man! Man kann einen auch absichtlich falsch verstehen. Mit Dritter sind weder Patient, Praktikant noch sonst wer, der vertraglich an die Organisation gebunden ist (Behandlungsvertrag, Ausbildungsvertrag, Praktikantenvertrag etc) gemeint, sondern Familie, Anhalter, Freunde, Taxifahrer etc.
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    Sie sind GLEICHZUSTELLEN, halt nur außerhalb des Gefahrenbereichs.
    Dann frage ich mich allerdings, warum so wenige JFler einen Melder haben...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Familie (des patienten?) ok
    aber Anhalter??? freunde??? Taxifahrer???
    wen nimmstn du alles auf deim RTW mit?

    Also Patient wird mit SoRe transportiert ganz klar, Praktikant gehoert zur Besatzung
    und dann ist beim Patiententransport vielleicht noch ein Angehoeriger des Patienten dabei
    aber alle andren hat imho auf nem RTW nix zu suchen...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  9. #9
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    Man, hier gehts nicht um den im RTW (oder besser in einer Org.) mitfahrenden, sondern im privatPKW. Und da sind nun mal auch Frau und Kids dabei; bei manchen von mir aus auch Anhalter. Aber seit wann tragen JFler Melder?

  10. #10
    32-59-1 Gast
    Ich persönlich würde je nach Alarmstichwort entscheiden, ob ich meine Familie mit zur Wache nehme oder sie z.b. erst Zuhause absetze. Somit würde ich mir also auch je nach Alarmstichwort überlegen, ob und ab wann ich Sonderrechte in Anspruch nehme. Man muß sich ja immer darüber im klaren sein, daß man eine sehr große Verantwortung (für sich, andere Verkehrsteilnehmer usw.) hat, wenn man sich die "Freiheit" der Sonderrechte nimmt.

  11. #11
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    Mr. Blaulichts Beitrag bezog is aber glaub ich doch eher auf RTW oder NEF oder sonstige HiOrg Fahrzeuge

    Hmm ich wuerde nicht unbedingt nach Alarmstichwort entscheiden ob ich meine Familie mit zur Wache nehme oder zuerst daheim absetze, sondern eher danach jemand dabei der an Fuehrerschein hat? ja dann zur Wache an der Wache aussteigen heimfahren lassen und nachm Einsatz kommt ma scho iwie heim, zur Not abhohlen lassen
    Wenn nein setz ich die zuerst daheim ab weil was sollen die da stundenlang an der Wache rumstehen????
    Aber was ich auf keinen Fall machen wuerde waere die einfach iwo in der Gegend auszusetzen nach dem Motto ich fahr jez an Einsatz schaut doch mal wie ihr wieder heimkommt...
    Also das jez mal darauf bezogen dass ich kein Fahrzeug habe das mit SoSi ausgestattet ist

    Und wenn ich einen Dienstwagen habe der mit SoSi ausgestattet ist sollte man sich mal grundsaetlich Fragen ob es sinnvoll ist da Personen mitzunehmen die nix mit der Org zu tun haben weil was wollen die dann mit beim Einsatz????
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  12. #12
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dann frage ich mich allerdings, warum so wenige JFler einen Melder haben...
    Weil sie nicht in den Gefahrenbereich dürfen und mir damit herzlich wenig im Einsatz nützen.
    Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass ich sie auch gleich rauswerfe, weil sie mir nichts nutzen.
    ich schmeiß ja auch nicht mein ölbindemittel vom fahrzeug weil ich en keller unter wasser fahre ;)



    Zum Thema:
    Meiner Meinung nach, ganz einfach:

    Privatfahrzeug: SR sind Personengebunden, da ist egal wer noch im Fahrzeug sitzt (Bitte keine diskussion über SR im Privatwagen, sonst hat der Thread gleich 10 Seiten mehr ;D)

    Dienstfahrzeug: Wenn ich mich nicht ganz schwer irre dürfen meiner Meinung nach in Feuerwehrfahrzeugen auch NUR Feuerwehrangehörige, egal welcher Abteilung, aber halt Feuerwehrangehörige mitfahren. Egal zu welchen Fahrten.
    Sprich ich dürfte die Familie auch nicht ins Auto setzen um zum Supermarkt zu fahren.

    MkG

  13. #13
    Elster Gast
    Natürlich darf man im Alarmfall mit SoSi fahren, auch wenn die Familie mit im Auto sitzt.
    Das sollte aber bei den meisten FA nicht der Fall sein, da die wenigsten eine SoSi-Berechtigung für das Privatfahrzeug haben.
    Auch auf einer Fahrt ohne SoSi aber mit Sonderrechten kannst du Nicht-FA im Auto haben.

  14. #14
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Natürlich darf man im Alarmfall mit SoSi fahren, auch wenn die Familie mit im Auto sitzt.
    Das sollte aber bei den meisten FA nicht der Fall sein, da die wenigsten eine SoSi-Berechtigung für das Privatfahrzeug haben.
    Auch auf einer Fahrt ohne SoSi aber mit Sonderrechten kannst du Nicht-FA im Auto haben.
    Gibt´s für diese Aussage eine Quelle?

  15. #15
    Registriert seit
    03.01.2005
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    192
    Hallo,
    wie ist das denn Versicherungstechnisch bei berechtigt mit SoSi ausgestatteten KFZ geregelt?
    Wir haben nur Dienstfahrzeuge die auch privat geführt werden, aber ich könnte mir hier durchaus vorstellen, dass die Versicherung von sich aus einen Riegel für Sonderrechtsfahrten mit "Zivilisten" vorschiebt.

    Sorry, aber ich würde noch nicht einmal daran denken, mit meiner Familie unter Sonderrechten unterwegs zu sein. Es besteht immer eine größere Gefährdung, durch Unwissenheit und Dummheit anderer, selbst wenn ich noch so brav unterwegs bin. "Mach das Blaulicht an, dann siehst du, was Kakerlaken machen, wenn´s Licht angeht."
    Wer immer noch mit SoSi und Family fahren "muss", setzt meiner Meinung nach eindeutig falsche Prioritäten.

    Gleiches gilt, wenn ich JF´ler im Dienstfahrzeug habe. Welche Aufgabe (ich benutze mal das Wort hoheitlich, da hier ja auch jeder damit umherwerfen darf, der noch nicht einmal die Grundzüge des Verwaltungsrecht kennt) ist höher zu bewerten?
    1. Schnell zum Einsatzort zu gelangen, mit evtl. zweifelhaftem Nutzen.
    2. Die Kinder und Jugendlichen die unter meiner Obhut stehen, heile nach Hause zu bringen.

    Würde ich an dem brennenden Haus vorbeifahren?
    - Ja. Ich bin nicht dafür da, meinen GBI oder die FW vor schlechter Presse oder unangenehmen Fragen zu bewahren. Ich hab ja eine vernünftige Begründung und wähle aus meiner Sicht, das kleinere Übel.

    Was die Weisungsrechte des Dienstherrn bzw. der Führung der Feuerwehr angeht, bin ich schon recht erstaunt, was hier geschrieben wurde. Hier gilt dasselbe wie für "hoheitlich", wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die................
    "Wir sind hier um die Demokratie zu verteidigen, wir praktizieren sie nicht."
    [k]Capt. Ramsey, USS Alabama[/k]

    Bis dann

    Dominic

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