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Thema: Alarmfahrt mit Familie?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?
    Blöde Frage: Wie hat das der Rettungsdienst geregelt, die fahren ja häufiger Dritte durch die Gegend? ;)

    IMO ist das kein Problem, weder von der StVO her, noch wegen der Versicherung. Ich würde zur Not auch mit JF an Bord einsatzmäßig die Unterkunft anfahren. Eine entsprechende Fahrweise sollte selbstverständlich sein, denn auch wenn man alleine im Fahrzeug ist, darf man nicht wie ein Kamikaze fahren. Die Dritten, die dann gefährdet werden, sitzen eben nicht auf dem Beifahrersitz, sondern in anderen Fahrzeugen oder laufen auf dem Gehweg.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Blöde Frage: Wie hat das der Rettungsdienst geregelt, die fahren ja häufiger Dritte durch die Gegend? ;)
    Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich. Wenn Du auf den dritten Mann anspielst, der meist am Wochenende als Ehrenamtlicher mit auf dem RTW oderr NEF sitzt, so ist er doch Teil der Besatzung und ist dann doch auch mitversichert. Jedenfalls habe ich diese Praxis selbst erlebt und mitgemacht. Bzgl. der Frage zu OLRD/LNA habe ich jedoch noch keine Situation bemerkt, an dem diese mit dem priv. PKW inkl. Familie zur Einsatzstelle gekommen sind. Bei uns fahren die soweit ich weis auch garnicht in der Bereitsschaftszeit mit priv. Fahrzeugen.

    Gruß Daniel

  3. #3
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    Zitat Zitat von Shalomer Beitrag anzeigen
    Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich.
    Es war eher der Patient gemeint.
    In der StVO wird jedenfalls nirgends unterschieden, dass der Rettungsdienst Nicht-Organisationsangehörige mit Sonder- und Wegerechten befördern darf, während die Feuerwehr das nicht darf. Insofern gehe ich mal davon aus, dass das grundsätzlich nicht verboten ist.

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