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Thema: Alarmfahrt mit Familie?

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  1. #1
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    Alarmfahrt mit Familie?

    Man man, das waren damals noch Zeiten. Aber wie sieht es denn aus wenn man als OrgL/LNA/KBM etc einen Alarm bekommt während Frau und Kinder an Bord sind? Muß er sie auf die Straße setzen um seine fahrt mit Sosi fortzusetzen? http://www.youtube.com/watch?v=hQGsR...eature=related

  2. #2
    Volvofan854 Gast
    Ich denke mal, dass es wohl im Blick auf Sicherheit und versicherungstechnisch Probleme gibt, wenn dann während der Einsatzfahrt was passiert.
    Müssen "Zivilisten" nicht raus aus dem Fahrzeug, wenn es im Dienst eingesetzt wird?
    Ist natürlich interessant, das Thema...

  3. #3
    FiRe-1987 Gast
    Wenn man mit der JF unterwegs ist, müssen die ja auch entweder raus oder man fährt ohne SoSi die Wache an oder so in der Art.

  4. #4
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    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    Wenn man mit der JF unterwegs ist, müssen die ja auch entweder raus oder man fährt ohne SoSi die Wache an oder so in der Art.
    Man schmeisst doch keine aufsichtpflichtigen Personen, aus dem Auto! Man fährt mit Sosi zur Wache. Oder läßt se unter Aufsicht ein Spaziergang machen.

    Mit der Familie ist es doch ähnlich. wenn der Einsatz spontan kommt, darf man(unter Vorbehalt) ja 31km/h schneller fahren, wenn die Verhälnismäßigkeit gegeben ist.
    Allerdings entscheidet dann ein Richter über die Verhältnismäßigkeit. Wenn er dann ein Blitzfoto, wo die Familie mit drauf zu sehen ist, anschaut,wird er garantiert nicht sehr erfreut sein, und die Verhältnismäßigkeit nicht zu deinem Vorteil auslegen!

  5. #5
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    16
    Bei uns darf net mit SoSi zum Gerätehaus gefahren werden, da das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist. Es bleiben dann nen paar Betreuer bei den Kindern und die anderen fahren dann los.

  6. #6
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    @jumbo
    Und was hat das mit 31km/h über der erlaubten Geschwindigkeit zu tun?

  7. #7
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Mit der Familie ist es doch ähnlich. wenn der Einsatz spontan kommt, darf man(unter Vorbehalt) ja 31km/h schneller fahren, wenn die Verhälnismäßigkeit gegeben ist.
    Allerdings entscheidet dann ein Richter über die Verhältnismäßigkeit. Wenn er dann ein Blitzfoto, wo die Familie mit drauf zu sehen ist, anschaut,wird er garantiert nicht sehr erfreut sein, und die Verhältnismäßigkeit nicht zu deinem Vorteil auslegen!
    Ja wie geil ist das denn?!?! :-D
    Also DA möchte ich aber jetzt wissen wo du diese Info her hast?!
    Ich hab ja schon viel, ... viel (VIEL VIEL VIEL!) gelesen über "darf man jetzt privat SoRe in Anspruch nehmen oder nicht" und Ähnliches.... aber DAS noch nie ^^

  8. #8
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    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    Wenn man mit der JF unterwegs ist, müssen die ja auch entweder raus oder man fährt ohne SoSi die Wache an oder so in der Art.
    Stimmt so nicht. Zumindest nicht für NRW und da rechne ich Bedburg zu ;-)

    FSHG NRW 10.02.1998:
    §12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    Absatz 9:

    "Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."

    Ergo dürfte ich die JF sogar mit Alarm mit zur Einsatzstelle nehmen, wenn sie nunmal gerade im Auto sitzen.

    MkG

  9. #9
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    bei uns gabts mal die Debatte, dass ein mit SR u. WR fahrendes Fahrzeug zum Gefahrenbereich zugeordnet werden muss, da es deutlich gefährlicher ist hiermit zufahren und deswegen JFler mit einem ohne SR und WR fahrende Fahrzeug zur Est gebracht werden sollen.

    Über die Richtigkeit dieser Aussage möchte ich mir kein Urteil erlauben..., bin kein Richter.

  10. #10
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    Das mag sein, wobei diese Tatsache eigentlich irelevant ist
    "...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist..."

    Bei welchem Einsatz müssen JFler dringend an der Einsatzstelle hoheitliche Aufgaben erfüllen?

    Aber das war ja auch gar nicht die Frage dieses Themas.

    Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
    FiRe-1987 Gast
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    Stimmt so nicht. Zumindest nicht für NRW und da rechne ich Bedburg zu ;-)

    FSHG NRW 10.02.1998:
    §12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    Absatz 9:

    "Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."

    Ergo dürfte ich die JF sogar mit Alarm mit zur Einsatzstelle nehmen, wenn sie nunmal gerade im Auto sitzen.

    MkG
    Bedburg-HAU bitte ;)

    Ja, aber trotzdme machen wir das nicht. Das hat der GBI so an uns weitergegeben, dass die JF 1. nicht mit SoSi mitgenommen wird und dass 2. die JF (nachdem man sich bei der FUK-NRW erkundigt hat und die das garnicht gerne sehen(hat so unser Sicherheitsbeauftragter gesagt, hab da keiner weiteren Infos!!!)) nicht mit zum Einsatz soll.

  12. #12
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    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    Das hat der GBI so an uns weitergegeben, dass die JF 1. nicht mit SoSi mitgenommen wird
    Hebt deswegen aber ja kein Gesetz aus, ist dann höchstens Standort Abmachung. UNd da weiß ich nichtmal wie weit er dir das untersagen darf.

    Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
    die JF (nachdem man sich bei der FUK-NRW erkundigt hat und die das garnicht gerne sehen(hat so unser Sicherheitsbeauftragter gesagt, hab da keiner weiteren Infos!!!)) nicht mit zum Einsatz soll.
    Natürlich haben die das nicht gerne! ;-) Die haben auch nicht gerne, wenn ne Feuerwehr raus fährt! Weil solange wir drin bleiben, kann uns ja auch nichts passieren. Was die gern haben, oder nicht gern haben ist deren Problem :)

  13. #13
    STARS of Sky Gast
    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Man man, das waren damals noch Zeiten. Aber wie sieht es denn aus wenn man als OrgL/LNA/KBM etc einen Alarm bekommt während Frau und Kinder an Bord sind? Muß er sie auf die Straße setzen um seine fahrt mit Sosi fortzusetzen? http://www.youtube.com/watch?v=hQGsR...eature=related
    Eine Alarmfarh mit der Familie ist versicherungstechnisch nicht möglich!
    Dazu müsste eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden!

  14. #14
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Man man, das waren damals noch Zeiten. Aber wie sieht es denn aus wenn man als OrgL/LNA/KBM etc einen Alarm bekommt während Frau und Kinder an Bord sind? Muß er sie auf die Straße setzen um seine fahrt mit Sosi fortzusetzen? http://www.youtube.com/watch?v=hQGsR...eature=related

    die zeit muss sein seine frau und kinder heim zu bringen, denn in solchen Fällen wo so "wichtige" Leute gebraucht werden, ist eh schon jemand an der E-Stelle und da kommt es auf die ein oder andere minute auch nicht drauf an.

  15. #15
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    Schon wieder eine dieser völlig überflüssigen Haarspalterdiskussionen.

    Darf ich mit geöffneten Schnürsenkeln auf dem Weg zum GH Sondersignale einschalten ?
    Bin ich versichert ? Was sagt meine Oma dazu ?

    Mann, Mann, Mann - sorry, Leute: Das mußte jetzt mal 'raus !
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

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