Zitat Zitat von FiRe-1987 Beitrag anzeigen
Wenn man mit der JF unterwegs ist, müssen die ja auch entweder raus oder man fährt ohne SoSi die Wache an oder so in der Art.
Stimmt so nicht. Zumindest nicht für NRW und da rechne ich Bedburg zu ;-)

FSHG NRW 10.02.1998:
§12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
Absatz 9:

"Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden."

Ergo dürfte ich die JF sogar mit Alarm mit zur Einsatzstelle nehmen, wenn sie nunmal gerade im Auto sitzen.

MkG