Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Alarmfahrt mit Familie?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Elster Gast
    Natürlich darf man im Alarmfall mit SoSi fahren, auch wenn die Familie mit im Auto sitzt.
    Das sollte aber bei den meisten FA nicht der Fall sein, da die wenigsten eine SoSi-Berechtigung für das Privatfahrzeug haben.
    Auch auf einer Fahrt ohne SoSi aber mit Sonderrechten kannst du Nicht-FA im Auto haben.

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Elster Beitrag anzeigen
    Natürlich darf man im Alarmfall mit SoSi fahren, auch wenn die Familie mit im Auto sitzt.
    Das sollte aber bei den meisten FA nicht der Fall sein, da die wenigsten eine SoSi-Berechtigung für das Privatfahrzeug haben.
    Auch auf einer Fahrt ohne SoSi aber mit Sonderrechten kannst du Nicht-FA im Auto haben.
    Gibt´s für diese Aussage eine Quelle?

  3. #3
    Registriert seit
    03.01.2005
    Beiträge
    192
    Hallo,
    wie ist das denn Versicherungstechnisch bei berechtigt mit SoSi ausgestatteten KFZ geregelt?
    Wir haben nur Dienstfahrzeuge die auch privat geführt werden, aber ich könnte mir hier durchaus vorstellen, dass die Versicherung von sich aus einen Riegel für Sonderrechtsfahrten mit "Zivilisten" vorschiebt.

    Sorry, aber ich würde noch nicht einmal daran denken, mit meiner Familie unter Sonderrechten unterwegs zu sein. Es besteht immer eine größere Gefährdung, durch Unwissenheit und Dummheit anderer, selbst wenn ich noch so brav unterwegs bin. "Mach das Blaulicht an, dann siehst du, was Kakerlaken machen, wenn´s Licht angeht."
    Wer immer noch mit SoSi und Family fahren "muss", setzt meiner Meinung nach eindeutig falsche Prioritäten.

    Gleiches gilt, wenn ich JF´ler im Dienstfahrzeug habe. Welche Aufgabe (ich benutze mal das Wort hoheitlich, da hier ja auch jeder damit umherwerfen darf, der noch nicht einmal die Grundzüge des Verwaltungsrecht kennt) ist höher zu bewerten?
    1. Schnell zum Einsatzort zu gelangen, mit evtl. zweifelhaftem Nutzen.
    2. Die Kinder und Jugendlichen die unter meiner Obhut stehen, heile nach Hause zu bringen.

    Würde ich an dem brennenden Haus vorbeifahren?
    - Ja. Ich bin nicht dafür da, meinen GBI oder die FW vor schlechter Presse oder unangenehmen Fragen zu bewahren. Ich hab ja eine vernünftige Begründung und wähle aus meiner Sicht, das kleinere Übel.

    Was die Weisungsrechte des Dienstherrn bzw. der Führung der Feuerwehr angeht, bin ich schon recht erstaunt, was hier geschrieben wurde. Hier gilt dasselbe wie für "hoheitlich", wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die................
    "Wir sind hier um die Demokratie zu verteidigen, wir praktizieren sie nicht."
    [k]Capt. Ramsey, USS Alabama[/k]

    Bis dann

    Dominic

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •