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Thema: Alarmfahrt mit Familie?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Blöde Frage: Wie hat das der Rettungsdienst geregelt, die fahren ja häufiger Dritte durch die Gegend? ;)
    Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich. Wenn Du auf den dritten Mann anspielst, der meist am Wochenende als Ehrenamtlicher mit auf dem RTW oderr NEF sitzt, so ist er doch Teil der Besatzung und ist dann doch auch mitversichert. Jedenfalls habe ich diese Praxis selbst erlebt und mitgemacht. Bzgl. der Frage zu OLRD/LNA habe ich jedoch noch keine Situation bemerkt, an dem diese mit dem priv. PKW inkl. Familie zur Einsatzstelle gekommen sind. Bei uns fahren die soweit ich weis auch garnicht in der Bereitsschaftszeit mit priv. Fahrzeugen.

    Gruß Daniel

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Shalomer Beitrag anzeigen
    Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich.
    Es war eher der Patient gemeint.
    In der StVO wird jedenfalls nirgends unterschieden, dass der Rettungsdienst Nicht-Organisationsangehörige mit Sonder- und Wegerechten befördern darf, während die Feuerwehr das nicht darf. Insofern gehe ich mal davon aus, dass das grundsätzlich nicht verboten ist.

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