Das mag sein, wobei diese Tatsache eigentlich irelevant ist
"...soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist..."

Bei welchem Einsatz müssen JFler dringend an der Einsatzstelle hoheitliche Aufgaben erfüllen?

Aber das war ja auch gar nicht die Frage dieses Themas.

Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?

Gruß, Mr. Blaulicht