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Thema: Alarmfahrt mit Familie?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    An die letzten Poster: Man! Man kann einen auch absichtlich falsch verstehen. Mit Dritter sind weder Patient, Praktikant noch sonst wer, der vertraglich an die Organisation gebunden ist (Behandlungsvertrag, Ausbildungsvertrag, Praktikantenvertrag etc) gemeint, sondern Familie, Anhalter, Freunde, Taxifahrer etc.
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    Sie sind GLEICHZUSTELLEN, halt nur außerhalb des Gefahrenbereichs.
    Dann frage ich mich allerdings, warum so wenige JFler einen Melder haben...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Familie (des patienten?) ok
    aber Anhalter??? freunde??? Taxifahrer???
    wen nimmstn du alles auf deim RTW mit?

    Also Patient wird mit SoRe transportiert ganz klar, Praktikant gehoert zur Besatzung
    und dann ist beim Patiententransport vielleicht noch ein Angehoeriger des Patienten dabei
    aber alle andren hat imho auf nem RTW nix zu suchen...
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  3. #3
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    Man, hier gehts nicht um den im RTW (oder besser in einer Org.) mitfahrenden, sondern im privatPKW. Und da sind nun mal auch Frau und Kids dabei; bei manchen von mir aus auch Anhalter. Aber seit wann tragen JFler Melder?

  4. #4
    32-59-1 Gast
    Ich persönlich würde je nach Alarmstichwort entscheiden, ob ich meine Familie mit zur Wache nehme oder sie z.b. erst Zuhause absetze. Somit würde ich mir also auch je nach Alarmstichwort überlegen, ob und ab wann ich Sonderrechte in Anspruch nehme. Man muß sich ja immer darüber im klaren sein, daß man eine sehr große Verantwortung (für sich, andere Verkehrsteilnehmer usw.) hat, wenn man sich die "Freiheit" der Sonderrechte nimmt.

  5. #5
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    Mr. Blaulichts Beitrag bezog is aber glaub ich doch eher auf RTW oder NEF oder sonstige HiOrg Fahrzeuge

    Hmm ich wuerde nicht unbedingt nach Alarmstichwort entscheiden ob ich meine Familie mit zur Wache nehme oder zuerst daheim absetze, sondern eher danach jemand dabei der an Fuehrerschein hat? ja dann zur Wache an der Wache aussteigen heimfahren lassen und nachm Einsatz kommt ma scho iwie heim, zur Not abhohlen lassen
    Wenn nein setz ich die zuerst daheim ab weil was sollen die da stundenlang an der Wache rumstehen????
    Aber was ich auf keinen Fall machen wuerde waere die einfach iwo in der Gegend auszusetzen nach dem Motto ich fahr jez an Einsatz schaut doch mal wie ihr wieder heimkommt...
    Also das jez mal darauf bezogen dass ich kein Fahrzeug habe das mit SoSi ausgestattet ist

    Und wenn ich einen Dienstwagen habe der mit SoSi ausgestattet ist sollte man sich mal grundsaetlich Fragen ob es sinnvoll ist da Personen mitzunehmen die nix mit der Org zu tun haben weil was wollen die dann mit beim Einsatz????
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  6. #6
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Mr. Blaulichts Beitrag bezog is aber glaub ich doch eher auf RTW oder NEF oder sonstige HiOrg Fahrzeuge
    Da ich im Dienst nie Anhalter, Freunde, Familie mitnehme, habe ich mich auf private PKW bezogen zum Beispiel auf der Anfahrt zum GH (Feuerwehr) oder zur Einsatzstelle (LNA, OrgEL).

    Nur um Missverständnisse auszuschließen.

    Übrigens entspricht das auch ziemlich genau der Fragestellung des Themenerstellers...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (15.09.2008 um 16:43 Uhr)

  7. #7
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    Ok dann habe ich das falsch aufgefasst
    Sorry

    Was nichts dran ändert dass ich in einem Dienstwagen keine anderen Personen mitnehmen würde
    weil den Dienstwagen hab ich ja wohl deshalb mit dabei damit ich nicht erst zur Wache oder sonstwohinfahren muss sondern gleich von daheim weg ausrücken kann
    Dann gibt es halt währen den Bereitschaftszeiten keinen Familenausflug :)
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Dann frage ich mich allerdings, warum so wenige JFler einen Melder haben...
    Weil sie nicht in den Gefahrenbereich dürfen und mir damit herzlich wenig im Einsatz nützen.
    Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass ich sie auch gleich rauswerfe, weil sie mir nichts nutzen.
    ich schmeiß ja auch nicht mein ölbindemittel vom fahrzeug weil ich en keller unter wasser fahre ;)



    Zum Thema:
    Meiner Meinung nach, ganz einfach:

    Privatfahrzeug: SR sind Personengebunden, da ist egal wer noch im Fahrzeug sitzt (Bitte keine diskussion über SR im Privatwagen, sonst hat der Thread gleich 10 Seiten mehr ;D)

    Dienstfahrzeug: Wenn ich mich nicht ganz schwer irre dürfen meiner Meinung nach in Feuerwehrfahrzeugen auch NUR Feuerwehrangehörige, egal welcher Abteilung, aber halt Feuerwehrangehörige mitfahren. Egal zu welchen Fahrten.
    Sprich ich dürfte die Familie auch nicht ins Auto setzen um zum Supermarkt zu fahren.

    MkG

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