Mann MAnn wie umständlich.

Aus der Fragestellung kann ich nicht entnehmen ob es hier um einen Dienstwagen oder einen Privatwagen handelt.

Es gibt doch eigentlich nur 2 Antworten:

Im Privatwagen: wer als OrgL/KBM etc. Sonderrechte in ANspruch nehmen darf, der nimmt sie in Anspruch. Die Insassen im Privatwagen sind ja zum gewissen teil mitversichert.

Im Dienstwagen: Da bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des Dienstherrn, ob ich überhaupt Zivilpersonen mitfahren lassen darf (unabhängig von Bereitschaftszeit oder Einsatzfahrt). Sollte das mitnehmen von Zivilpersonen zulässig sein, so müssen die dann auch versichert sein (das ist Aufgabe des Dienstherrn, dies mit der versicherung o.ä. abzuklären).

Grundsätzlich gehe ich aber mal davon aus daß er das mitnehmen von Zivilpersonen im Dienstwagen meint.

JF´ler sind doch grundsätzlich Angehörige der feuerwehr und demnach bei allen fahrten in Dienstfahrzeugen auch mitversichert. Ob es nun Sinn macht diese mit zum Einsatz zu nehmen oder ob man sie erst am gerätehaus/Wache aussteigen lässt, kann man ja nicht verallgemeinern. Das kommt auf den EL an, ob der Fahrer der JF´ler dringend benötigt wird oder nicht.