Zitat Zitat von Shalomer Beitrag anzeigen
Diese Aussage verstehe ich nicht wirklich.
Es war eher der Patient gemeint.
In der StVO wird jedenfalls nirgends unterschieden, dass der Rettungsdienst Nicht-Organisationsangehörige mit Sonder- und Wegerechten befördern darf, während die Feuerwehr das nicht darf. Insofern gehe ich mal davon aus, dass das grundsätzlich nicht verboten ist.