In Bayern darf die FW sofern es nötig ist in den Verkehr eingreifen. Sie darf eine Straße sperren, umleiten und auch wieder freigeben.
In NRW darf sie nur sperren und die Sperrung wieder aufheben
In Bayern darf die FW sofern es nötig ist in den Verkehr eingreifen. Sie darf eine Straße sperren, umleiten und auch wieder freigeben.
In NRW darf sie nur sperren und die Sperrung wieder aufheben
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