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Thema: Straße Sperren bei VU

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Und da haben wir es wieder, das Chaos, weil wieder jemand "die Polizei" mit der Polizei gleichsetzt....

    1. Die Polizei ist das Ordnungsamt, die Leute mit den grün/blau-Silbernen Autos ist die Landespolizei. Das einzig und alleinige Recht verkehrslenkende Maßnahmen anzuordnen hat die Ortspolizei - sprich Ordnungsamt - die Landespolizei ist immer nur Amtshelfer des Ordnungamtes.
    Das passt da schon nicht mehr, wo das Ordnungsamt eine kommunale Einrichtung ist und die Straßenverkehrsbehörde eine Teil der Behörde Kreisverwaltung.
    Desweiteren wird die Landespolizei im Bereich des Straßenverkehrs nicht in Amtshilfe für das Ordnungsamt tätig, sondern z. B. aufgrund von §44 (2) StVO in eigener Zuständigkeit.

    Die Behauptung, die Ortspolizeibehörde (die, die Hundehalter zum Benutzen der Leine animieren und Knöllchen für den ruhenden Verkehr schreiben) habe in dem Bereich mehr Befugnisse als die Landespolizei, widespricht auch jeglicher Lebenserfahrung.

    2. Was ist "die Feuerwehr"? Richtig, Teil des Ordnungsamtes! Von daher dürfte sich die Eingangsfrage "wer ist zuständig?" erübrigen.
    Selbst wenn das örtlich so ist, kann die Feuerwehr deswegen noch lange nicht alle Aufgaben des Ordnungsamtes wahrnehmen.

    Edit: Klassischerweise fallen die aber beide unter "3 Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung", wobei das Ordnungsamt dann das Amt 32 ist, während die Feuerwehr Amt 37 ist. Natürlich kann das irgendwie alles (personell) zusammenfallen, deswegen kann die Feuerwehr als solche aber noch lange nicht als Ordnungsamt auftreten.
    Geändert von nederrijner (01.09.2008 um 23:56 Uhr)

  2. #2
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    Da muss ich rechtgeben, das Ordnungsamt ist definitiv nicht die Überbehörde der Feuerwehr.
    Der Leiter des Ordnungsamts hat gar keine, aber auch absolut gar keine Befugnisse im Feuerwehrwesen.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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