@Poli: Ich danke dir für den Beitrag... endlich mal richtig gestellt.
Zitat von Poli
Eine Übergabe an die Polizei muss in einem derartigen Fall auch nicht erfolgen, es sei denn, es müssen verkehrlenkende Maßnahmen durchgeführt werden. Und diese dürfen in Nds. nicht durch die Feuerwehr durchgeführt werden.