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Thema: Straße Sperren bei VU

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    1. Die Polizei ist das Ordnungsamt, die Leute mit den grün/blau-Silbernen Autos ist die Landespolizei. Das einzig und alleinige Recht verkehrslenkende Maßnahmen anzuordnen hat die Ortspolizei - sprich Ordnungsamt - die Landespolizei ist immer nur Amtshelfer des Ordnungamtes.
    Woher hast Du diese abstruse Kenntnis? Schau doch bitte einmal in das Nds.SOG in die einschlägigen Paragraphen, bevor Du eine solche Behauptung aufstellst! Oder verwechsels Du einfach nur die Zuständigkeiten im Rahmen des Gefahrenabwehrrechtes?

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    2. Was ist "die Feuerwehr"? Richtig, Teil des Ordnungsamtes! Von daher dürfte sich die Eingangsfrage "wer ist zuständig?" erübrigen.
    Diese Aussage so pauschal in der Raum zu werfen ist nicht korrekt. Grundsätzlich ist die Feuerwehr ein Teil der Verwaltung. Ebenso ist das Ordnungsamt ein Teil der Verwaltung. Ob die Feuerwehr nun dem OA angegliedert ist, oder das OA und das Feuerwehrwesen einem Dezernat oder einem Fachbereich gleichberechtigt nebeneinander angegliedert sind, ist Entscheidung der Verwaltung.

    Beispiel die Stadt in der ich lebe:

    Fachbereich "Sicherheit und Ordnung"
    daran angegliedert die Abteilungen für

    - Brand- und KatS
    - Wasserwirtschaft, Abfall und Bodenschutz
    - Allgemeine Gefahrenabwehr und Gewerbebehörde

    Und die letztgenannte Abteilung ist eigendlich das klassische Ordnungsamt.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    3. Man hat sich in den meisten Bereichen darauf geeinigt, die FW macht die Straße komplett dicht, wenn es der Einsatzort/die Sicherheit der Einsatzkräfte erfordert, der EL übergibt die Einsatzstelle an die Landespolizeibeamten, sobald sie denn da sind..., und die geben in Amtshilfe/Vertretung der Ortspolizei die Straße nach dem Einsatz wieder frei bzw. führen die verkehrslenkenden Maßnahmen durch.
    Das Recht, eine Straße eigenmächtig zu sperren obliegt der Feuerwehr nur dann, wenn es sich um einen Einsatzort der Feuerwehr handelt. Was das im Einzelnen ist oder sein kann, muss nicht gesagt werden. Wenn es sich um eine Einsatzstelle der Feuerwehr handelt, entscheidet der Einsatzleiter der Feuerwehr wann und ob er den Bereich wieder freigibt. U.U. auch gegen der Wunsch oder Willen eingesetzter Polizeibeamter. Denn dieses Recht steht ihm gem. NBrandSchG zu! Eine Amtshilfe oder gar eine Vertretung der Polizei findet in einem solchen Fall in keinster Weise statt. Eine Übergabe an die Polizei muss in einem derartigen Fall auch nicht erfolgen, es sei denn, es müssen verkehrlenkende Maßnahmen durchgeführt werden. Und diese dürfen in Nds. nicht durch die Feuerwehr durchgeführt werden. Da kommen dann wieder Straßenbaulastträger und/oder Polizei ins Spiel.

    Wird die FF allerdings im Rahmen von z.B. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eingesetzt, beispielsweise beim Abstreuen einer Ölspur, handelt es sich definitiv nicht um eine Einsatzstelle der Feuerwehr und Verkehrssicherungsmaßnahmen haben durch die örtlich zuständige Polizei zu erfolgen. In diesem Fall wird die Feuerwehr nämlich im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei tätig.

    Originär ist der Straßenbaulastträger für die Verkehrssicherheit zuständig, auch für die verkehrssichernden Maßnahmen. Ist dieser aufgrund welcher Umstände auch immer nicht in der Lage, diese Maßnahmen durchzuführen, ist dann die Polizei subsidiär zuständig. Dies ergibt sich eindeutig aus § 44 StVO. Von der Feuerwehr ist in diesem Paragraphen nicht die Rede!

    Eine Einigung, so wie Du sie hier andeutest ist vielleicht möglich, allerdings bei Kenntnis der Rechtslage vollkommen unnötig.

  2. #2
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    @Poli: Ich danke dir für den Beitrag... endlich mal richtig gestellt.

    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Eine Übergabe an die Polizei muss in einem derartigen Fall auch nicht erfolgen, es sei denn, es müssen verkehrlenkende Maßnahmen durchgeführt werden. Und diese dürfen in Nds. nicht durch die Feuerwehr durchgeführt werden.
    Und das ist in NRW genauso...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Wird die FF allerdings im Rahmen von z.B. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eingesetzt, beispielsweise beim Abstreuen einer Ölspur, handelt es sich definitiv nicht um eine Einsatzstelle der Feuerwehr und Verkehrssicherungsmaßnahmen haben durch die örtlich zuständige Polizei zu erfolgen. In diesem Fall wird die Feuerwehr nämlich im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei tätig.

    Originär ist der Straßenbaulastträger für die Verkehrssicherheit zuständig, auch für die verkehrssichernden Maßnahmen. Ist dieser aufgrund welcher Umstände auch immer nicht in der Lage, diese Maßnahmen durchzuführen, ist dann die Polizei subsidiär zuständig. Dies ergibt sich eindeutig aus § 44 StVO. Von der Feuerwehr ist in diesem Paragraphen nicht die Rede!
    Das gilt in NRW leider nicht mehr so pauschal!
    Das OVG Münster hat 2007 geurteilt, dass eine Ölspur ein Unglücksfall im Sinne des FSHG NRW sein kann. Demnach ist die Feuerwehr zuständig, handelt also nicht mehr nur in Amtshilfe, und ist für die fach- und sachgerechte Beseitigung (der Gefahr, nicht der Ölspur) zuständig.

    Daran hat der Gesetzgeber nach meinem Wissensstand nichts mehr geändert, einzig die Frage des Kostenersatzes wurde im FSHG entsprechend angepasst.

    Es gab mehrere Seminare für Führungskräfte am IdF NRW, in denen die Einsatzleiter auf diese Problematiken hingewiesen und darauf sensibilisiert werden sollten, gleichzeitig sollten Lösungsmöglichkeiten dargestellt werden, die der Feuerwehr eine möglichst große Rechtssicherheit geben. Dabei soll der EL der Feuerwehr zum Beispiel entscheiden, ob eine Gefahr (für den Verkehr, für die Umwelt) vorliegt und wie diese zu beseitigen ist (Absperren, danach Reinigung nur mit Ölbindemittel oder mit einem Nassreinigungsverfahren). Die Freigabe obliegt nach einem Schreiben des IM NRW aber weiterhin der Polizei.

  4. #4
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    mit der kelle ist wirklich eindeutig..
    folgendes beispiel ..
    Da stehen viele Autos mit Blaulicht, eine Spur wäre aber noch frei, also die gegenspur. (sicht aus ca. 100 meter entfernung)
    Da steht ein Feuerwehrmann und fuchtelt doof rum oder steht da eifnach nur mit seinen blitzern.

    50meter vor der unfallstellt könnte man aber nach rechts/links fahren und damit den VU umfahren.
    Macht er aber nicht da er denkt er könnte an der unfallstelle links vorbei fahren.

    Steht aber jemand da mit einer Roten Lampe/Winkerkelle ist ihm klar, da kommt ich nicht durch biege ich lieber gleich ab ;)

    Ich hoffe mein Beispiel wurde verstanden. Wenn nicht, erklär ich es gerne nochmal anhand einer skizze.
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    بس سبتر الكس

  5. #5
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    im anhang die skizze dazu
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    بس سبتر الكس

  6. #6
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Da steht ein Feuerwehrmann und fuchtelt doof rum oder steht da eifnach nur mit seinen blitzern.
    ...
    Steht aber jemand da mit einer Roten Lampe/Winkerkelle ist ihm klar, da kommt ich nicht durch biege ich lieber gleich ab
    Natürlich würde hier ohne Winkerkelle die Welt untergehen, und natürlich ist dieses konstruierte Einzelfallbeispiel "wirklich eindeutig"...
    Natürlich kann der FM, der ohne Winkerkelle nur "doof rumfuchtelt", mit einer solchen Kelle plötzlich klare verständliche Richtungshinweise geben...
    Natürlich sind die Autofahrer alle viel zu dämlich, alleine auf Umfahrungsmöglichkeiten zu kommen (wenn das so ist: ist das unser Problem?)...
    Natürlich sind die Autofahrer zu dämlich, um einen Hinweis durch Handzeichen oder Schilder oder richtungsweisend blinkende Leuchten (oder ein vernünftig aufgestelltes Nachschubfahrzeug) zu verstehen, und natürlich sind die selben Autofahrer aber klug genug, um den Ampelmännchen spielenden Feuerwehrmenschen zu verstehen...

    Wieso funktioniert es nur seltsamerweise mancherorts anders?

  7. #7
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    hab ich jemand gesagt das es hier immer so läuft ??
    war nur ein einsatzbereich der kelle ..
    was machst du denn wenn die POL mal kein auto frei hat ? lässt dich dann von bekloppten umfahren ? oder stellst du lieber einen mit kelle da hin ?
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    بس سبتر الكس

  8. #8
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    war nur ein einsatzbereich der kelle ..
    Gefragt war nach Einsatzmöglichkeiten, die nicht mit anderen Möglichkeiten genauso gut oder besser dargestellt werden können.
    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    was machst du denn wenn die POL mal kein auto frei hat ? lässt dich dann von bekloppten umfahren ? oder stellst du lieber einen mit kelle da hin ?
    Wer schreibt denn was von "Polizeiauto"? Ich stell da das hier vorhandene Absicherungsmaterial oder evtl. auch ein Fahrzeug meiner Wehr (oder des Bauhofes) hin, sofern ich der Polizei bei diesen Aufgaben unterstützen muss.

  9. #9
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    was machst du denn wenn die POL mal kein auto frei hat ? lässt dich dann von bekloppten umfahren ? oder stellst du lieber einen mit kelle da hin ?
    Was ist wohl "sicherer" für die eingesetzten Kräfte?

    a) Ein FWler mit ner Kelle

    b) ein TLF24/50 welches die Unfallstelle absichert

    Wenn mich unser Gruppenführer (ok, is nicht FW *g*) ausserhalb einer Kolonnenfahrt (danke, daran hab ich natürlich nicht gedacht... aber da dürfte auch "Rot" ausreichen) anweisen würde, mich entweder mit ner Roten Kelle irgendwo stundenlang hinzustellen oder besser noch mit ner Rot/Grünen irgendwo den Verkehr zu regeln... Dann würd ich den guten Menschen mal gepflegt fragen, ob er noch alle Tasse in seinem Schränkchen hat...

    Und wenn ich ne Feuerwehr hab, die ständig Hanseln "zuviel" hat, das ich die nicht mehr anders beschäftigt bekomme:
    Dann geb ich ner Nachbarwehr, die schlechter dran ist, welche davon ab ^^

    MfG Fabsi

  10. #10
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    Passend zum Thema mußt ich vorhin ansehen wie eine Politesse mit ihrem FuG10a (was haben die eigendlich für Funkrufnamen?) in der Hand, den Verkehr regelt. Die Pol war auch vor Ort und war im Bully mit der Unfallaufnahme anscheinend beschäftigt.

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