Muss ich auch widersprechen, das Ordnungsamt wie sie sich immer nennen, hat nur eine Befugniss im Ruhendenverkehr, sprich Auto aus!! Im fließendenverkehr, sprich bei Rechtsverstößen ist sie ebenso Machtlos, da einzigste was die machen können ist eine Anzeige rauszuschreiben, die an die Polizeibehörde weitergeleitet wird. Somit sehe ich kein Sinn das eine Kommunalebehörde, ich betone behörde, mehr Rechte im Straßenverkehr hat, als der Vollzugsbeamte der Landespolizei.
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gruß