In Bayern darf die FW sofern es nötig ist in den Verkehr eingreifen. Sie darf eine Straße sperren, umleiten und auch wieder freigeben.
In NRW darf sie nur sperren und die Sperrung wieder aufheben
In anderen Bundesländern, wo die Freigabe und Lenkung des Verkehrs der Pol obliegt, gibt es aber meistens lokale Übereinkommen mit der Pol, dass man selbstständig wieder freigeben darf, wenn keine Gefahr mehr besteht.
Die Sache mit dem Umleiten empfinde ich auch als Paragraphenreiterei. Wenn ich als FW einen Straßenabschnitt sperre, steht es dem Verkehrsteilnehmer frei, auf eigene Verantwortung zu wenden und eine andere Route zu wählen. Wenn ich ihm vorher(zum Beispiel bei größeren Sperrflächen bei Veranstaltungen oder Gefahrgutunfällen) mündlich mitteile, wo keine Behinderungen unsererseits zu erwarten sind, leite ich dann gleich um bzw regle den Verkehr? Oder Beispiel T-Kreuzung, geradeaus ist gesperrt. Darf ich dann in die freie Richtung winken(das wäre allerdings ein regelnder Eingriff)? Oder soll ich ihn ranfahren lassen und nur sagen, dass er nicht geradeaus fahren darf, es ihm jedoch frei steht zu wenden oder links zu fahren? oO
Klar, eine echte Umleitung bekommt man personell und logistisch nicht hin, ebenso ist die Haftung bei Regelung von einspurigen Gegenverkehr evtl nicht zu verachten, wenn keine Pol dazu anweist - aber das oben genannte sollte die Befugnisse der Feuerwehren nicht überschreiten, wenn man mal logisch rangeht.
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