Und wie soll das in Bezug auf den Rauswurf aussehen?
"(2) Die Aufsichtsbehörden können Weisungen erteilen, um die gesetzmäßige Erfüllung der
den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu sichern."
Vielleicht kann die Dame von den Grünen ja mal erklären, wieso der Ausschluss von Kameraden (so wünschenswert es im Einzelfall vielleicht ist, ich persönlich würde den FA grundsätzlich eine zweite Chance offen lassen) die Erfüllung der Aufgaben nach FSHG sichert, so dass der Innenminister eingreifen muss.
Bis das geklärt ist, sind die Disziplinarmaßnahmen Sache des LdF, auf den man meinetwegen auch politisch einwirken kann.
edit: Im übrigen geht dem Ausschluss aus der FF in NRW ein geregeltes Verfahren voraus (wir Erinnern uns an den Anfang des Themas mit dem Urteil in dieser Frage), so dass auch der Innenminister das nicht mal eben anordnen könnte.
Ich persönlich, würde es sehr begrüßen, wenn man der FF Oer-Erkenschwick Gelegenheit gibt, das Thema (intern) aufzuarbeiten und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen und es nicht politisch auszuschlachten.