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Thema: Seltsames Aufnahmeritual LZ Rapen FF Oer-Erkenschwick

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wobei ein Ausschluss der einzelnen FWler oder gar die Auflösung kritisch überdacht werden muss.
    Erstens muss dann ja wohl eine neue FW gegründet werden. Dies kann ja dann nur eine Pflichfeuerwehr sein.
    Zweitens handelt es sich bei den Betroffenen ja um bereits ausgebildete FWler. In diese wurde bereits viel Geld investiert (ich weiß nicht, was die einzelnen Ausbildungen kosten).

    Insgesamt kostet der Ausschluss und dementsprechend die "Neueinstellung" eine Menge Geld, um wieder auf den notwendigen Standart zu kommen - was die feuerwehrtechnischen Aspekt angeht. Bei einer kompletten Auflösung wird das ganze noch viel teurer.

    Im Einzelfall ist so etwas sicherlich tragbar. Ich persönlich finde aber, dass jeder Einzelne. der bei diesen Aktionen mitgemacht hat oder diese geduldet hat, zur Verantwortung (auch finanziell) gezogen wird. Dann kann man die FW ruhig weiterbestehen lassen - allerdings unter (nicht nur stichprobenmäßiger) Kontrolle!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Nach nochmaliger Überlegung muß ich meine Meinung etwas zurückfahren. Eine vollständige Schließung ist wohl etwas übertrieben, jedoch halte ich eine befristete Schließung bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens für überlegenswert. Auf jeden Fall sollten alle Beteiligten, die auf den vorliegenden Fotos zu sehen sind, vorläufig vom Dienst suspendiert werden. Die Kameraden, die dann noch übrig bleiben, können mit Hilfe der beiden anderen Löschzüge den Brandschutz aufrecht erhalten (wenn denn genügend unbelastete Kameraden bleiben).

    IMO wird die Wahrheit über die Beteiligten nicht vollständig ans Licht kommen. Das hat bei der "Entnazifizierung" damals auch nicht so geklappt, wie man es sich erhofft hatte (bitte jetzt keine Politdiskussion anzetteln!). Ich rechne auch hier mit "Persilscheinen". Eine permanente Kontrolle wird somit wohl nicht zu umgehen sein.
    MkG
    Rundhauber

  3. #3
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    Seit wann kann der Innenminister jemanden aus der Feuerwehr ausschließen?

  4. #4
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    Der InMi ist der oberste Dienstherr!!! Warum sollte er das dann nicht können?

  5. #5
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Der InMi ist der oberste Dienstherr!!! Warum sollte er das dann nicht können?
    Die Disziplinarbefugnis hat bei Angehörigen der FF der LdF (s. LVO FF NRW).

    Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde, es würde mich wundern, wenn solche Sachen unter das Weisungsrecht des § 33 FSHG NRW fallen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Erstens muss dann ja wohl eine neue FW gegründet werden. Dies kann ja dann nur eine Pflichfeuerwehr sein.
    Halt, stop!
    1. Es muss keine "neue FW" gegründet werden. In NRW (wie auch in den anderen Bundesländern, mit einer Ausnahme) gibt es in jeder Kommune nur eine Feuerwehr. Diese unterteilt sich dann wiederum in örtliche Einheiten. Das hier angesprochene, kritisierte und hoffentlich folgenschwere Verhalten betrifft nur eine Einheit, den LZ Rapen. Nicht die anderen Einheiten der Feuerwehr OE!
    2. Selbst wenn, möchte ich das mit der Pflichtfeuerwehr bezweifeln. Der Kamerad des LZ Rapen (von dem man übrigens lange nichts gelesen hat...) hat hier selber zugegeben, das Interessenten, die keine Lust auf den Ritualscheiß hatten, in andere Löschzüge der Feuerwehr OE gingen (was anderswo so auch nicht möglich wäre). Ich denke, mit diesen Leuten, und denen, die sich bislang durch die Spielchen dieser Rapener "Kameratten" ganz von der Feuerwehr fernhalten ließen, könnte man mit relativ kurzer Vorlaufzeit sicher wieder eine funktionierende, freiwillige Einheit in diesem Ortsteil bilden.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde
    Und als solche dann in der Pflicht, wenn die Instanzen darunter falsch/nicht/dämlich gehandelt haben.
    Danach sieht es bislang aus.

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Und als solche dann in der Pflicht, wenn die Instanzen darunter falsch/nicht/dämlich gehandelt haben.
    Danach sieht es bislang aus.
    Und wie soll das in Bezug auf den Rauswurf aussehen?

    "(2) Die Aufsichtsbehörden können Weisungen erteilen, um die gesetzmäßige Erfüllung der
    den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu sichern."

    Vielleicht kann die Dame von den Grünen ja mal erklären, wieso der Ausschluss von Kameraden (so wünschenswert es im Einzelfall vielleicht ist, ich persönlich würde den FA grundsätzlich eine zweite Chance offen lassen) die Erfüllung der Aufgaben nach FSHG sichert, so dass der Innenminister eingreifen muss.

    Bis das geklärt ist, sind die Disziplinarmaßnahmen Sache des LdF, auf den man meinetwegen auch politisch einwirken kann.

    edit: Im übrigen geht dem Ausschluss aus der FF in NRW ein geregeltes Verfahren voraus (wir Erinnern uns an den Anfang des Themas mit dem Urteil in dieser Frage), so dass auch der Innenminister das nicht mal eben anordnen könnte.
    Ich persönlich, würde es sehr begrüßen, wenn man der FF Oer-Erkenschwick Gelegenheit gibt, das Thema (intern) aufzuarbeiten und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen und es nicht politisch auszuschlachten.
    Geändert von nederrijner (09.07.2008 um 18:00 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Disziplinarbefugnis hat bei Angehörigen der FF der LdF (s. LVO FF NRW).

    Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde, es würde mich wundern, wenn solche Sachen unter das Weisungsrecht des § 33 FSHG NRW fallen.
    Die ganze Diskussion zwischen dir und Überhose möchte ich jetzt nicht eingehen, auch wenn kurz sagen möchte, dass ich Überhose vollkommen recht gebe!

    Ich will dir nur mal eine Frage stellen: Wie ist das mit dem LdF geregelt, wer oder was ist der Ldf? Sprechen wir vom gleichen LdF ... gibt da in NRW 'ne ziemlich präzise hierarische Ordnung. Und wenn die eine Instanz nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, tuts eben die nächst höchste.

    Man muss auch manchmal zwischen den Zeilen lesen und ab und an mal weiter Denken als von A nach B ...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Ich will dir nur mal eine Frage stellen: Wie ist das mit dem LdF geregelt, wer oder was ist der Ldf? Sprechen wir vom gleichen LdF ... gibt da in NRW 'ne ziemlich präzise hierarische Ordnung. Und wenn die eine Instanz nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, tuts eben die nächst höchste.
    LdF ist, wer als solcher bestellt ist, soweit sind wir uns ja wohl einig.

    Und dass die oberste Aufsichtsbehörde mal eben Entscheidungen trifft, die eine (von eben dieser Behörde erlassene) Rechtsverordnung ganz klar dem LdF auferlegt, halte ich für nicht haltbar. Der Weg ist um einiges komplizierter. Deswegen ist es ja eine Aufsichtsbehörde, sie beaufsichtigt das Handeln und kann in bestimmten Fällen (!) Weisungen erteilen. Im Extremfall kann sie also nur den LdF anweisen, einen Ausschluss aus der Feuerwehr nach dem erfolgten, nötigen Verfahren auszusprechen.

    Bis zum Eintritt eines solchen Rauswurfs durch den Innenminister bin ich in der Beziehung aber sehr, sehr skeptisch. Das hat nichts mit Zwischen-den-Zeilen-lesen zu tun, da geht es schlicht um Zuständigkeiten. Alles andere möchtest Du mir bitte mal anhand der entsprechenden Vorschriften (FSHG und LVO FF NRW dürften ganz brauchbar sein) darlegen.

    Die von dir angesprochene Hierarchie ist ja eigentlich ganz einfach: Für die Feuerwehr vor Ort kommt über dem LdF eigentlich erstmal nichts. Weder der Landrat, noch der KBM, noch der Regierungspräsident, noch der Innenminister.

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