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Thema: Seltsames Aufnahmeritual LZ Rapen FF Oer-Erkenschwick

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  1. #1
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    Der InMi ist der oberste Dienstherr!!! Warum sollte er das dann nicht können?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Der InMi ist der oberste Dienstherr!!! Warum sollte er das dann nicht können?
    Die Disziplinarbefugnis hat bei Angehörigen der FF der LdF (s. LVO FF NRW).

    Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde, es würde mich wundern, wenn solche Sachen unter das Weisungsrecht des § 33 FSHG NRW fallen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Erstens muss dann ja wohl eine neue FW gegründet werden. Dies kann ja dann nur eine Pflichfeuerwehr sein.
    Halt, stop!
    1. Es muss keine "neue FW" gegründet werden. In NRW (wie auch in den anderen Bundesländern, mit einer Ausnahme) gibt es in jeder Kommune nur eine Feuerwehr. Diese unterteilt sich dann wiederum in örtliche Einheiten. Das hier angesprochene, kritisierte und hoffentlich folgenschwere Verhalten betrifft nur eine Einheit, den LZ Rapen. Nicht die anderen Einheiten der Feuerwehr OE!
    2. Selbst wenn, möchte ich das mit der Pflichtfeuerwehr bezweifeln. Der Kamerad des LZ Rapen (von dem man übrigens lange nichts gelesen hat...) hat hier selber zugegeben, das Interessenten, die keine Lust auf den Ritualscheiß hatten, in andere Löschzüge der Feuerwehr OE gingen (was anderswo so auch nicht möglich wäre). Ich denke, mit diesen Leuten, und denen, die sich bislang durch die Spielchen dieser Rapener "Kameratten" ganz von der Feuerwehr fernhalten ließen, könnte man mit relativ kurzer Vorlaufzeit sicher wieder eine funktionierende, freiwillige Einheit in diesem Ortsteil bilden.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde
    Und als solche dann in der Pflicht, wenn die Instanzen darunter falsch/nicht/dämlich gehandelt haben.
    Danach sieht es bislang aus.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Und als solche dann in der Pflicht, wenn die Instanzen darunter falsch/nicht/dämlich gehandelt haben.
    Danach sieht es bislang aus.
    Und wie soll das in Bezug auf den Rauswurf aussehen?

    "(2) Die Aufsichtsbehörden können Weisungen erteilen, um die gesetzmäßige Erfüllung der
    den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu sichern."

    Vielleicht kann die Dame von den Grünen ja mal erklären, wieso der Ausschluss von Kameraden (so wünschenswert es im Einzelfall vielleicht ist, ich persönlich würde den FA grundsätzlich eine zweite Chance offen lassen) die Erfüllung der Aufgaben nach FSHG sichert, so dass der Innenminister eingreifen muss.

    Bis das geklärt ist, sind die Disziplinarmaßnahmen Sache des LdF, auf den man meinetwegen auch politisch einwirken kann.

    edit: Im übrigen geht dem Ausschluss aus der FF in NRW ein geregeltes Verfahren voraus (wir Erinnern uns an den Anfang des Themas mit dem Urteil in dieser Frage), so dass auch der Innenminister das nicht mal eben anordnen könnte.
    Ich persönlich, würde es sehr begrüßen, wenn man der FF Oer-Erkenschwick Gelegenheit gibt, das Thema (intern) aufzuarbeiten und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen und es nicht politisch auszuschlachten.
    Geändert von nederrijner (09.07.2008 um 18:00 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Vielleicht kann die Dame von den Grünen ja mal erklären, wieso der Ausschluss von Kameraden (so wünschenswert es im Einzelfall vielleicht ist, ich persönlich würde den FA grundsätzlich eine zweite Chance offen lassen) die Erfüllung der Aufgaben nach FSHG sichert, so dass der Innenminister eingreifen muss.
    Mal andersherum gefragt: Wie würden denn die Aufgaben gesichert, wenn der Teil der Truppe, der im Falle einer weiteren Mitgliedschaft der jungen Frau austreten wollte, dies wahr machen würde?
    Ich kann mir denken, dieser Teil ist ziemlich deckungsgleich mit denen, die dort sinnvolle Ausschlusskandidaten sind!

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich persönlich, würde es sehr begrüßen, wenn man der FF Oer-Erkenschwick Gelegenheit gibt, das Thema (intern) aufzuarbeiten und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen und es nicht politisch auszuschlachten.
    Dazu war schon mehrere Jahre Zeit... Ergebnis?

  6. #6
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    Es sind doch mittlerweile Führungskräfte gegangen worden. Den Neuen sollte man Gelegenheit geben, das ganze aufzuklären und entsprechend zu handeln.
    Jetzt wild erstmal "alle Beteiligten" (wer soll das sein? alle, die daneben gestanden haben, sich aber nicht getraut haben, etwas zu sagen?) aus der Feuerwehr werfen zu wollen, ist Aktionismus und auch nicht im Interesse der Feuerwehr(en).

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Mal andersherum gefragt: Wie würden denn die Aufgaben gesichert, wenn der Teil der Truppe, der im Falle einer weiteren Mitgliedschaft der jungen Frau austreten wollte, dies wahr machen würde?
    Ich kann mir denken, dieser Teil ist ziemlich deckungsgleich mit denen, die dort sinnvolle Ausschlusskandidaten sind!
    Was hat das mit der Frage zu tun, ob der Innenminister mal eben so Leute aus der Feuerwehr rauswerfen kann/darf?
    Genau, nichts.

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gut, dann geh ich näher drauf ein:
    Die Leute dort, die nach Lust und Laune und mit "der/die-oder-ich-Erpressung" sich aussuchen wollen, wen sie in "ihrer Feuerwehr" dabei haben wollen und wen nicht, gefährden auf die Dauer die Aufgabenerfüllung der Wehr, da bei dieser Konstellation und der daraus ersichtlichen Motivation die Erfüllung des dortigen BSBP nicht gesichert scheint. Dies wird dadurch verstärkt, das Neueinsteiger davon abgehalten werden, dieser Feuerwehr beizutreten. Um diese Situation möglichst kurzfristig und zielführend zu bereinigen, ist eine angemessene und geeignete Handlung, Leute mit fragwürdiger Einstellung zu entfernen, und neue Leute zu "rekrutieren".
    Das ist eine Möglichkeit.
    Die andere ist, auch diesen Kameraden die Grenzen aufzuzeigen und mit denen, die möchten, unter neuer Führung und strenger Aufsicht einen Neuanfang zu machen. Die übrigen können gehen. Wenn das funktioniert, ist sowohl den Kameraden als auch der Feuerwehr geholfen.
    Wenn nicht, kann man sie immer noch rauswerden (der LdF, nicht der Innenminister).

    Ich wüsste nichts (außer Hardliner-Getue), was dagegen sprechen sollte.

    edit: Einzelne Ausschlüsse können natürlich nach eingehender Untersuchung der Vorfälle dennoch gerechtfertigt sein.

  9. #9
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Disziplinarbefugnis hat bei Angehörigen der FF der LdF (s. LVO FF NRW).

    Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde, es würde mich wundern, wenn solche Sachen unter das Weisungsrecht des § 33 FSHG NRW fallen.
    Die ganze Diskussion zwischen dir und Überhose möchte ich jetzt nicht eingehen, auch wenn kurz sagen möchte, dass ich Überhose vollkommen recht gebe!

    Ich will dir nur mal eine Frage stellen: Wie ist das mit dem LdF geregelt, wer oder was ist der Ldf? Sprechen wir vom gleichen LdF ... gibt da in NRW 'ne ziemlich präzise hierarische Ordnung. Und wenn die eine Instanz nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, tuts eben die nächst höchste.

    Man muss auch manchmal zwischen den Zeilen lesen und ab und an mal weiter Denken als von A nach B ...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Ich will dir nur mal eine Frage stellen: Wie ist das mit dem LdF geregelt, wer oder was ist der Ldf? Sprechen wir vom gleichen LdF ... gibt da in NRW 'ne ziemlich präzise hierarische Ordnung. Und wenn die eine Instanz nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, tuts eben die nächst höchste.
    LdF ist, wer als solcher bestellt ist, soweit sind wir uns ja wohl einig.

    Und dass die oberste Aufsichtsbehörde mal eben Entscheidungen trifft, die eine (von eben dieser Behörde erlassene) Rechtsverordnung ganz klar dem LdF auferlegt, halte ich für nicht haltbar. Der Weg ist um einiges komplizierter. Deswegen ist es ja eine Aufsichtsbehörde, sie beaufsichtigt das Handeln und kann in bestimmten Fällen (!) Weisungen erteilen. Im Extremfall kann sie also nur den LdF anweisen, einen Ausschluss aus der Feuerwehr nach dem erfolgten, nötigen Verfahren auszusprechen.

    Bis zum Eintritt eines solchen Rauswurfs durch den Innenminister bin ich in der Beziehung aber sehr, sehr skeptisch. Das hat nichts mit Zwischen-den-Zeilen-lesen zu tun, da geht es schlicht um Zuständigkeiten. Alles andere möchtest Du mir bitte mal anhand der entsprechenden Vorschriften (FSHG und LVO FF NRW dürften ganz brauchbar sein) darlegen.

    Die von dir angesprochene Hierarchie ist ja eigentlich ganz einfach: Für die Feuerwehr vor Ort kommt über dem LdF eigentlich erstmal nichts. Weder der Landrat, noch der KBM, noch der Regierungspräsident, noch der Innenminister.

  11. #11
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    LdF ist, wer als solcher bestellt ist, soweit sind wir uns ja wohl einig.

    Und dass die oberste Aufsichtsbehörde mal eben Entscheidungen trifft, die eine (von eben dieser Behörde erlassene) Rechtsverordnung ganz klar dem LdF auferlegt, halte ich für nicht haltbar. Der Weg ist um einiges komplizierter. Deswegen ist es ja eine Aufsichtsbehörde, sie beaufsichtigt das Handeln und kann in bestimmten Fällen (!) Weisungen erteilen. Im Extremfall kann sie also nur den LdF anweisen, einen Ausschluss aus der Feuerwehr nach dem erfolgten, nötigen Verfahren auszusprechen.

    Bis zum Eintritt eines solchen Rauswurfs durch den Innenminister bin ich in der Beziehung aber sehr, sehr skeptisch. Das hat nichts mit Zwischen-den-Zeilen-lesen zu tun, da geht es schlicht um Zuständigkeiten. Alles andere möchtest Du mir bitte mal anhand der entsprechenden Vorschriften (FSHG und LVO FF NRW dürften ganz brauchbar sein) darlegen.

    Die von dir angesprochene Hierarchie ist ja eigentlich ganz einfach: Für die Feuerwehr vor Ort kommt über dem LdF eigentlich erstmal nichts. Weder der Landrat, noch der KBM, noch der Regierungspräsident, noch der Innenminister.
    Das ist genau das, worauf ich hinaus will. In diesen von dir zitierten Vorschriften ist dieses nicht geregelt. Aber etwas, was nicht explizit anhand von Vorschriften geregelt ist noch lange nicht unmöglich.

    Denk mal drüber nach, was ich mit der Hirarchie gemeint haben könnte ...

  12. #12
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Das ist genau das, worauf ich hinaus will. In diesen von dir zitierten Vorschriften ist dieses nicht geregelt.
    "§ 19 Disziplinarbefugnis und Disziplinarmaßnahmen
    (1) Die Disziplinarbefugnis über die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wird von
    der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr ausgeübt. Disziplinarvorgesetzte /
    Disziplinarvorgesetzter ist in den Fällen des § 2 der Verordnung die Leiterin / der
    Leiter der Feuerwehr, in deren / dessen Wehr die / der Betroffene auf die Sollstärke
    angerechnet wird."

    Deutlicher kann es ja wohl nicht geregelt sein.

    Aber etwas, was nicht explizit anhand von Vorschriften geregelt ist noch lange nicht unmöglich.
    Stimmt, das nennt man dann u.U. Rechtsbeugung.

    Denk mal drüber nach, was ich mit der Hirarchie gemeint haben könnte ...
    Erkläre es mir bitte.

    Ich werde einfach mal beim Innenministerium nachfragen.

  13. #13
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    Jetzt ist das passiert, was einige ja schon vorrausgesehen haben:

    Ein Teil der Mitglieder des LZ Rapen steht für Einsätze nicht mehr zur Verfügung.


    http://www.derwesten.de/nachrichten/...52/detail.html
    MfG

    brause

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