LdF ist, wer als solcher bestellt ist, soweit sind wir uns ja wohl einig.
Und dass die oberste Aufsichtsbehörde mal eben Entscheidungen trifft, die eine (von eben dieser Behörde erlassene) Rechtsverordnung ganz klar dem LdF auferlegt, halte ich für nicht haltbar. Der Weg ist um einiges komplizierter. Deswegen ist es ja eine Aufsichtsbehörde, sie beaufsichtigt das Handeln und kann in bestimmten Fällen (!) Weisungen erteilen. Im Extremfall kann sie also nur den LdF anweisen, einen Ausschluss aus der Feuerwehr nach dem erfolgten, nötigen Verfahren auszusprechen.
Bis zum Eintritt eines solchen Rauswurfs durch den Innenminister bin ich in der Beziehung aber sehr, sehr skeptisch. Das hat nichts mit Zwischen-den-Zeilen-lesen zu tun, da geht es schlicht um Zuständigkeiten. Alles andere möchtest Du mir bitte mal anhand der entsprechenden Vorschriften (FSHG und LVO FF NRW dürften ganz brauchbar sein) darlegen.
Die von dir angesprochene Hierarchie ist ja eigentlich ganz einfach: Für die Feuerwehr vor Ort kommt über dem LdF eigentlich erstmal nichts. Weder der Landrat, noch der KBM, noch der Regierungspräsident, noch der Innenminister.