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Thema: Seltsames Aufnahmeritual LZ Rapen FF Oer-Erkenschwick

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Die Disziplinarbefugnis hat bei Angehörigen der FF der LdF (s. LVO FF NRW).

    Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde, es würde mich wundern, wenn solche Sachen unter das Weisungsrecht des § 33 FSHG NRW fallen.
    Die ganze Diskussion zwischen dir und Überhose möchte ich jetzt nicht eingehen, auch wenn kurz sagen möchte, dass ich Überhose vollkommen recht gebe!

    Ich will dir nur mal eine Frage stellen: Wie ist das mit dem LdF geregelt, wer oder was ist der Ldf? Sprechen wir vom gleichen LdF ... gibt da in NRW 'ne ziemlich präzise hierarische Ordnung. Und wenn die eine Instanz nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, tuts eben die nächst höchste.

    Man muss auch manchmal zwischen den Zeilen lesen und ab und an mal weiter Denken als von A nach B ...

  2. #2
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Ich will dir nur mal eine Frage stellen: Wie ist das mit dem LdF geregelt, wer oder was ist der Ldf? Sprechen wir vom gleichen LdF ... gibt da in NRW 'ne ziemlich präzise hierarische Ordnung. Und wenn die eine Instanz nicht dazu in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, tuts eben die nächst höchste.
    LdF ist, wer als solcher bestellt ist, soweit sind wir uns ja wohl einig.

    Und dass die oberste Aufsichtsbehörde mal eben Entscheidungen trifft, die eine (von eben dieser Behörde erlassene) Rechtsverordnung ganz klar dem LdF auferlegt, halte ich für nicht haltbar. Der Weg ist um einiges komplizierter. Deswegen ist es ja eine Aufsichtsbehörde, sie beaufsichtigt das Handeln und kann in bestimmten Fällen (!) Weisungen erteilen. Im Extremfall kann sie also nur den LdF anweisen, einen Ausschluss aus der Feuerwehr nach dem erfolgten, nötigen Verfahren auszusprechen.

    Bis zum Eintritt eines solchen Rauswurfs durch den Innenminister bin ich in der Beziehung aber sehr, sehr skeptisch. Das hat nichts mit Zwischen-den-Zeilen-lesen zu tun, da geht es schlicht um Zuständigkeiten. Alles andere möchtest Du mir bitte mal anhand der entsprechenden Vorschriften (FSHG und LVO FF NRW dürften ganz brauchbar sein) darlegen.

    Die von dir angesprochene Hierarchie ist ja eigentlich ganz einfach: Für die Feuerwehr vor Ort kommt über dem LdF eigentlich erstmal nichts. Weder der Landrat, noch der KBM, noch der Regierungspräsident, noch der Innenminister.

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    LdF ist, wer als solcher bestellt ist, soweit sind wir uns ja wohl einig.

    Und dass die oberste Aufsichtsbehörde mal eben Entscheidungen trifft, die eine (von eben dieser Behörde erlassene) Rechtsverordnung ganz klar dem LdF auferlegt, halte ich für nicht haltbar. Der Weg ist um einiges komplizierter. Deswegen ist es ja eine Aufsichtsbehörde, sie beaufsichtigt das Handeln und kann in bestimmten Fällen (!) Weisungen erteilen. Im Extremfall kann sie also nur den LdF anweisen, einen Ausschluss aus der Feuerwehr nach dem erfolgten, nötigen Verfahren auszusprechen.

    Bis zum Eintritt eines solchen Rauswurfs durch den Innenminister bin ich in der Beziehung aber sehr, sehr skeptisch. Das hat nichts mit Zwischen-den-Zeilen-lesen zu tun, da geht es schlicht um Zuständigkeiten. Alles andere möchtest Du mir bitte mal anhand der entsprechenden Vorschriften (FSHG und LVO FF NRW dürften ganz brauchbar sein) darlegen.

    Die von dir angesprochene Hierarchie ist ja eigentlich ganz einfach: Für die Feuerwehr vor Ort kommt über dem LdF eigentlich erstmal nichts. Weder der Landrat, noch der KBM, noch der Regierungspräsident, noch der Innenminister.
    Das ist genau das, worauf ich hinaus will. In diesen von dir zitierten Vorschriften ist dieses nicht geregelt. Aber etwas, was nicht explizit anhand von Vorschriften geregelt ist noch lange nicht unmöglich.

    Denk mal drüber nach, was ich mit der Hirarchie gemeint haben könnte ...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Das ist genau das, worauf ich hinaus will. In diesen von dir zitierten Vorschriften ist dieses nicht geregelt.
    "§ 19 Disziplinarbefugnis und Disziplinarmaßnahmen
    (1) Die Disziplinarbefugnis über die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wird von
    der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr ausgeübt. Disziplinarvorgesetzte /
    Disziplinarvorgesetzter ist in den Fällen des § 2 der Verordnung die Leiterin / der
    Leiter der Feuerwehr, in deren / dessen Wehr die / der Betroffene auf die Sollstärke
    angerechnet wird."

    Deutlicher kann es ja wohl nicht geregelt sein.

    Aber etwas, was nicht explizit anhand von Vorschriften geregelt ist noch lange nicht unmöglich.
    Stimmt, das nennt man dann u.U. Rechtsbeugung.

    Denk mal drüber nach, was ich mit der Hirarchie gemeint haben könnte ...
    Erkläre es mir bitte.

    Ich werde einfach mal beim Innenministerium nachfragen.

  5. #5
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    Jetzt ist das passiert, was einige ja schon vorrausgesehen haben:

    Ein Teil der Mitglieder des LZ Rapen steht für Einsätze nicht mehr zur Verfügung.


    http://www.derwesten.de/nachrichten/...52/detail.html
    MfG

    brause

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Die Aussage des städtischen Pressesprechers finde ich interessant: "Ich bin nicht der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr".
    .......
    Den hast du ja richtig auf dem Kicker, gell???

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ich habe prinzipiell jeden "auf dem Kicker", der in einer Position X ist, dieser nicht gewachsen erscheint und als Erfolg seiner Arbeit genau das Gegenteil produziert von dem, was man eigentlich von ihm in einer derartigen Position erwarten können sollte...
    Das ist ein klarer Standpunkt von dir.
    Ich persönlich sehe zwischen schwarz und weiß allerdings auch noch graue Bereiche.
    Und die Arbeit des Pressesprechers kann ich mit den mir zur Verfügung stehenden Informationen gar nicht richtig bewerten.

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