Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
Der InMi ist der oberste Dienstherr!!! Warum sollte er das dann nicht können?
Die Disziplinarbefugnis hat bei Angehörigen der FF der LdF (s. LVO FF NRW).

Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde, es würde mich wundern, wenn solche Sachen unter das Weisungsrecht des § 33 FSHG NRW fallen.