Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Soweit so gut. Wenn das FAhrzeug nicht zweckgebunden ist, sondern einzig und allein dem Ortsverband oder Kreisverband gehört (eine Bereitschafts ist keine juristische Institution), dann hat auch niemand anderes darüber zu bestimmen.
Ich frage mich dann allerdings, mit welcher Genehmigung Ihr einen Blaulichtbalken auf dem MTW habt. Allerdings weiß ich auch, dass man das vor einigen Jahren wohl etwas lockerer gesehen hat.

Gruß, Mr. Blaulicht

Hall,

für NRW gibt es einen erlass das alle Fahrzeuge eine Sondersignalanlage haben dürfen ohne besondere Genehmigung und Eintragung in den Fahrzeugbrief, wenn die Organisation im Kat-Schutz vertreten ist und wenn das Fahrzeug eindeutig als HiOrg-Fahrzeug gekenzeichnet ist. Das heist das wenn Bsp. der DRK OV eine Fahrzeug anschafft, auf dem Fahrzeug groß "Deutsches Rotes Kreuz" dran schreibt und das Fahrzeug nicht für kommerzielle zwecke wie "Essen auf Rädern" genutzt wird darf hier dirket und ohne Genegmigung die SoSi-Anlage installiert werden.
Das ganze nennt sich Blaulichterlass.

Mfg