Hall,
für NRW gibt es einen erlass das alle Fahrzeuge eine Sondersignalanlage haben dürfen ohne besondere Genehmigung und Eintragung in den Fahrzeugbrief, wenn die Organisation im Kat-Schutz vertreten ist und wenn das Fahrzeug eindeutig als HiOrg-Fahrzeug gekenzeichnet ist. Das heist das wenn Bsp. der DRK OV eine Fahrzeug anschafft, auf dem Fahrzeug groß "Deutsches Rotes Kreuz" dran schreibt und das Fahrzeug nicht für kommerzielle zwecke wie "Essen auf Rädern" genutzt wird darf hier dirket und ohne Genegmigung die SoSi-Anlage installiert werden.
Das ganze nennt sich Blaulichterlass.
Mfg





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