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Thema: Fahrzeug mit SoSi-Anlage ins Ausland

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin!

    Der einfachste Weg sollte sein, sich an die slowenische Botschaft zu wenden und dort nach zu fragen, ob mit Schwierigkeiten zu rechnen ist.

    Meiner Meinung nach würde eine Anfrage per Email, am Besten über einen offizielle Addy, ausreichend sein.

  2. #2
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    Ich bin in den letzten 15 Jahren wohl über 1000 mal mit einem Sonderrechtsfahrzeug im Ausland, von Norwegen bis Italien und von Spanien bis Lettland, gewesen und es gab nirgends Probleme. Das nutzen der SoSi-Anlage im Ausland stellt allerdings ganz besondere Ansprüche, da hier die dort geltenden Regeln beachtet werden müssen.

    Noch ein kleiner Tipp: ...achtet darauf das Fahrer und Beifahrer Dienstbekleidung tragen und einen Mitgliedsausweis der HiOrg bei sich führen, dass kann schon im Vorwege einige Schwierigkeiten z.B. bei Verkehrskontrollen umgehen.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Moin!

    Der einfachste Weg sollte sein, sich an die slowenische Botschaft zu wenden und dort nach zu fragen, ob mit Schwierigkeiten zu rechnen ist.

    Meiner Meinung nach würde eine Anfrage per Email, am Besten über einen offizielle Addy, ausreichend sein.
    Die einfachsten Ideen sind immer die besten. Denkt auch an euer FUG.

    Ausserdem würde ich eine Bescheinigung eurer HIORG mitführen wieso weshalb warum, ggf in slowenisch beglaubigt übersetzt.

    Und mir trotzdem einen Alternativplan überlegen, die Blaulichter abzudecken...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Moin moin,

    die Frage ist auch eher, ob Ihr mit Eurem MTW Deutschland verlassen dürft. Soweit ich weiß, bedarf es ebenfalls einer Genehmigung, mit einem KatSchutz-Fahrzeug von Bund, Land oder Kommune den Kreisverband zu verlassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Hallohallo...
    Also, zur Kläsung der Fragen:

    1. Wir beabsichtigen NICHT, die SoSi-Anlage im Ausland zu benutzen

    2. Versicherungsschutz besteht

    3. Ja, wir dürfen mit dem MTW Deutschland verlassen. Die Fahrzeuge gehören der Bereitschaft und niemandem sonst. Und dort ist der Bereitschaftleiter weisungsbefugt...

    Vielen Dank für die Hilfe. Ich werde im Vorfeld in Slo anfragen, zur Sicherheit was zum Abdecken mitnehmen, Dienstkleidung für den Fahrer mitnehmen, Mitgliedsausweis mitnehmen...
    Ich denke, dann sollte das hinhauen....
    Gruß und Danke

  6. #6
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    Vielleicht etwas OT, aber wie sieht es denn mit der Finanzierung des MTWs aus? Könnt Ihr damit wirklich problemlos Fahrten machen?

  7. #7
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    Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
    Gruß

  8. #8
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    Zitat Zitat von heikomuenzing Beitrag anzeigen
    Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
    Gruß
    Genau das ist das Problem der gestellten Frage, wenn Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Finanzierung sind kann es Probleme geben mit dem Kreis.

    Außerdem: Wenn es eine Bereitschaft gibt, so gibt es idR. auch einen übergeordneten Verband. Was sagt denn der dazu? Der Bereitschaftsführer ist auch nur untergeordneter Mitarbeiter, der keine eigenen Entscheidungen fällen darf ("Wir fahren jetzt mal ins Ausland mit dem Eigentum des Bundesverbandes"), sondern nur die Weisungen der nächsthöheren Ebene umzusetzen hat.

    Wer steht denn als Halter des MTW im Fahrzeugbrief? Der Bereitschaftsführer oder der Verband? Ich denke wenn das Fzg einen Signalbalken hat, so ist der vom Kreis genehmigt und der Bereitschaftsführer scheidet als Halter aus....


    [Edit=25.03.08/17:50]
    Ich hatte im Eröffnungsbeitrag übersehen, dass es das Jugendrotkreuz ist welches fahren will. Damit dürfte der Halter und somit auch der Weisungsbefugte fest stehen:

    DRK Generalsekretariat
    Carstennstr. 58
    D-12205 Berlin
    Telefon: 030 / 85404 - 0
    Telefax: 030 / 85404 - 450
    E-Mail:drk@drk.de


    Ansonsten entscheidet NIEMAND, ob das Fahrzeug überhaupt aus der Halle gefahren wird! Bei Verlassen des Standortbereiches und besonders der deutschen Grenzen schon gar nicht! Im Zweifel hält nämlich Dr. Rudolf Seiters als Präsident den Kopf dafür hin!
    [/Edit]
    Geändert von AkkonHaLand (25.03.2008 um 17:50 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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