"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Moin moin,
die Frage ist auch eher, ob Ihr mit Eurem MTW Deutschland verlassen dürft. Soweit ich weiß, bedarf es ebenfalls einer Genehmigung, mit einem KatSchutz-Fahrzeug von Bund, Land oder Kommune den Kreisverband zu verlassen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallohallo...
Also, zur Kläsung der Fragen:
1. Wir beabsichtigen NICHT, die SoSi-Anlage im Ausland zu benutzen
2. Versicherungsschutz besteht
3. Ja, wir dürfen mit dem MTW Deutschland verlassen. Die Fahrzeuge gehören der Bereitschaft und niemandem sonst. Und dort ist der Bereitschaftleiter weisungsbefugt...
Vielen Dank für die Hilfe. Ich werde im Vorfeld in Slo anfragen, zur Sicherheit was zum Abdecken mitnehmen, Dienstkleidung für den Fahrer mitnehmen, Mitgliedsausweis mitnehmen...
Ich denke, dann sollte das hinhauen....
Gruß und Danke
Vielleicht etwas OT, aber wie sieht es denn mit der Finanzierung des MTWs aus? Könnt Ihr damit wirklich problemlos Fahrten machen?
Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
Gruß
Genau das ist das Problem der gestellten Frage, wenn Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Finanzierung sind kann es Probleme geben mit dem Kreis.
Außerdem: Wenn es eine Bereitschaft gibt, so gibt es idR. auch einen übergeordneten Verband. Was sagt denn der dazu? Der Bereitschaftsführer ist auch nur untergeordneter Mitarbeiter, der keine eigenen Entscheidungen fällen darf ("Wir fahren jetzt mal ins Ausland mit dem Eigentum des Bundesverbandes"), sondern nur die Weisungen der nächsthöheren Ebene umzusetzen hat.
Wer steht denn als Halter des MTW im Fahrzeugbrief? Der Bereitschaftsführer oder der Verband? Ich denke wenn das Fzg einen Signalbalken hat, so ist der vom Kreis genehmigt und der Bereitschaftsführer scheidet als Halter aus....
[Edit=25.03.08/17:50]
Ich hatte im Eröffnungsbeitrag übersehen, dass es das Jugendrotkreuz ist welches fahren will. Damit dürfte der Halter und somit auch der Weisungsbefugte fest stehen:
DRK Generalsekretariat
Carstennstr. 58
D-12205 Berlin
Telefon: 030 / 85404 - 0
Telefax: 030 / 85404 - 450
E-Mail:drk@drk.de
Ansonsten entscheidet NIEMAND, ob das Fahrzeug überhaupt aus der Halle gefahren wird! Bei Verlassen des Standortbereiches und besonders der deutschen Grenzen schon gar nicht! Im Zweifel hält nämlich Dr. Rudolf Seiters als Präsident den Kopf dafür hin!
[/Edit]
Geändert von AkkonHaLand (25.03.2008 um 17:50 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Hallo,
ich kann nur so viel dazu sagen, wir führen von unserem OV auch Hilfsgütertransporte nach Osteuropa durch.
Für die Transporte wird der OV eigene MTW genutzt der natürlich mit Sondersignalanlage und auch BOS-Funk ausgestattet ist.
Probleme in der vergangenheit hatten wir damit das uns der MTW wegen des FuG´s aufgebrochen wurde und das FuG weg war. Seit dem ist das FuG bei den Transporten immer ausgebaut.
Wenn das Fahrzeug Eigentum des OV ist, dann kann die nächsthöre Ebene zum Bsp. Kreisverband keine Fahrten etc. oder sonst irgendwie über das Fahrzeug verfügen, genausowenig der Landkreis.
Einziges Problem was entstehen könnte wenn der MTW in einer SEG oder Einsatzeinheit verplant ist, dann braucht es gesonderte Genehmigungen bzw. es muss adequater Ersatz zur Verfügung stehen.
Mfg
Chris
Soweit so gut. Wenn das FAhrzeug nicht zweckgebunden ist, sondern einzig und allein dem Ortsverband oder Kreisverband gehört (eine Bereitschafts ist keine juristische Institution), dann hat auch niemand anderes darüber zu bestimmen.
Ich frage mich dann allerdings, mit welcher Genehmigung Ihr einen Blaulichtbalken auf dem MTW habt. Allerdings weiß ich auch, dass man das vor einigen Jahren wohl etwas lockerer gesehen hat.
Gruß, Mr. Blaulicht
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