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Thema: Fahrzeug mit SoSi-Anlage ins Ausland

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin moin,

    die Frage ist auch eher, ob Ihr mit Eurem MTW Deutschland verlassen dürft. Soweit ich weiß, bedarf es ebenfalls einer Genehmigung, mit einem KatSchutz-Fahrzeug von Bund, Land oder Kommune den Kreisverband zu verlassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Hallohallo...
    Also, zur Kläsung der Fragen:

    1. Wir beabsichtigen NICHT, die SoSi-Anlage im Ausland zu benutzen

    2. Versicherungsschutz besteht

    3. Ja, wir dürfen mit dem MTW Deutschland verlassen. Die Fahrzeuge gehören der Bereitschaft und niemandem sonst. Und dort ist der Bereitschaftleiter weisungsbefugt...

    Vielen Dank für die Hilfe. Ich werde im Vorfeld in Slo anfragen, zur Sicherheit was zum Abdecken mitnehmen, Dienstkleidung für den Fahrer mitnehmen, Mitgliedsausweis mitnehmen...
    Ich denke, dann sollte das hinhauen....
    Gruß und Danke

  3. #3
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    Vielleicht etwas OT, aber wie sieht es denn mit der Finanzierung des MTWs aus? Könnt Ihr damit wirklich problemlos Fahrten machen?

  4. #4
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    Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
    Gruß

  5. #5
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    Zitat Zitat von heikomuenzing Beitrag anzeigen
    Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
    Gruß
    Genau das ist das Problem der gestellten Frage, wenn Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Finanzierung sind kann es Probleme geben mit dem Kreis.

    Außerdem: Wenn es eine Bereitschaft gibt, so gibt es idR. auch einen übergeordneten Verband. Was sagt denn der dazu? Der Bereitschaftsführer ist auch nur untergeordneter Mitarbeiter, der keine eigenen Entscheidungen fällen darf ("Wir fahren jetzt mal ins Ausland mit dem Eigentum des Bundesverbandes"), sondern nur die Weisungen der nächsthöheren Ebene umzusetzen hat.

    Wer steht denn als Halter des MTW im Fahrzeugbrief? Der Bereitschaftsführer oder der Verband? Ich denke wenn das Fzg einen Signalbalken hat, so ist der vom Kreis genehmigt und der Bereitschaftsführer scheidet als Halter aus....


    [Edit=25.03.08/17:50]
    Ich hatte im Eröffnungsbeitrag übersehen, dass es das Jugendrotkreuz ist welches fahren will. Damit dürfte der Halter und somit auch der Weisungsbefugte fest stehen:

    DRK Generalsekretariat
    Carstennstr. 58
    D-12205 Berlin
    Telefon: 030 / 85404 - 0
    Telefax: 030 / 85404 - 450
    E-Mail:drk@drk.de


    Ansonsten entscheidet NIEMAND, ob das Fahrzeug überhaupt aus der Halle gefahren wird! Bei Verlassen des Standortbereiches und besonders der deutschen Grenzen schon gar nicht! Im Zweifel hält nämlich Dr. Rudolf Seiters als Präsident den Kopf dafür hin!
    [/Edit]
    Geändert von AkkonHaLand (25.03.2008 um 17:50 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Hallo,

    ich kann nur so viel dazu sagen, wir führen von unserem OV auch Hilfsgütertransporte nach Osteuropa durch.
    Für die Transporte wird der OV eigene MTW genutzt der natürlich mit Sondersignalanlage und auch BOS-Funk ausgestattet ist.

    Probleme in der vergangenheit hatten wir damit das uns der MTW wegen des FuG´s aufgebrochen wurde und das FuG weg war. Seit dem ist das FuG bei den Transporten immer ausgebaut.

    Wenn das Fahrzeug Eigentum des OV ist, dann kann die nächsthöre Ebene zum Bsp. Kreisverband keine Fahrten etc. oder sonst irgendwie über das Fahrzeug verfügen, genausowenig der Landkreis.
    Einziges Problem was entstehen könnte wenn der MTW in einer SEG oder Einsatzeinheit verplant ist, dann braucht es gesonderte Genehmigungen bzw. es muss adequater Ersatz zur Verfügung stehen.

    Mfg
    Chris

  7. #7
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    Ich kann Chris nur zustimmen. Das Generalsekretariat und Herr Seiters scheiden leider aus. Denn Halter ist der KREISVERBAND....Und der hat die Weisungsbefugnis über "seine" Fahrzeuge ausdrücklich an die Bereitschaften übergeben. Diese haben die Fahrzeuge schließlich auch finanziert....Und der Bereitschaft steht nun mal der Bereitschaftsleiter vor....(denn -führer haben wir, ausser in taktischen Einheiten (dem Himmel sei Dank, dass wir keine mehr haben), keine mehr...Somit darf dieser Bereitschaftsleiter sehr wohl entscheiden, wann das Fahrzeug vor die Garage fährt...Und somit auch ins Ausland....

    Und die Zuwendungen öffentlicher Hand sind Spenden der Gemeinde....Sprich, aus diesem "Geldgeben" ergibt sich kein Besitz- oder Weisungsanspruch....
    Gruß

  8. #8
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    Soweit so gut. Wenn das FAhrzeug nicht zweckgebunden ist, sondern einzig und allein dem Ortsverband oder Kreisverband gehört (eine Bereitschafts ist keine juristische Institution), dann hat auch niemand anderes darüber zu bestimmen.
    Ich frage mich dann allerdings, mit welcher Genehmigung Ihr einen Blaulichtbalken auf dem MTW habt. Allerdings weiß ich auch, dass man das vor einigen Jahren wohl etwas lockerer gesehen hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Also, zur Klarstellung. Die juristische Person, auf die das Auto auch zugelassen ist, ist der Kreisverband. Der hat die Weisungsbefugnis an die Orstvereine übergeben. Der eine Ortsverein hat zwei Bereitschaften. Daher hat der OV-Vorsitzende die Weisungsbefugnis (das ist ganz klar geregelt) an die Bereitschaftsleiter (BL und Stv.) weitergegeben. Jeder Bereitschaftsleiter halt für die Fahrzeuge, die seiner Bereitschaft gehören.
    AAO-mäßig ist das Auto NICHT eingebunden. In der AAO erscheinen nur unsere beiden anderen Fahrzeuge, da diese zum erfüllen der Einsatzformation notwenig sind. Unser MTW hat eine SoSoi, weil es eben ein Unterstützungs- und Sonderfahrzeug ist. Es ist "nice to have", aber keine Pflicht oder so ähnlich. Und ich kann dir auch sagen, dass es nix mit "früher" zu tun hat...Wenn ich die "SoSi" heute beantragen würde, würde ich sie zu 100 Prozent wieder genehmigt bekommen...Kann sein, dass es in manchen Kreisen anders läuft, bei uns läuft es so....Und wie gesagt. Taucht in der AAO nirgends auf, daher kann der Bereitschaftsleiter entscheiden, wo das Auto wann und zu welchem Zweck hinfährt...
    Trotzdem danke für die rege Diskussion...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Soweit so gut. Wenn das FAhrzeug nicht zweckgebunden ist, sondern einzig und allein dem Ortsverband oder Kreisverband gehört (eine Bereitschafts ist keine juristische Institution), dann hat auch niemand anderes darüber zu bestimmen.
    Ich frage mich dann allerdings, mit welcher Genehmigung Ihr einen Blaulichtbalken auf dem MTW habt. Allerdings weiß ich auch, dass man das vor einigen Jahren wohl etwas lockerer gesehen hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Hall,

    für NRW gibt es einen erlass das alle Fahrzeuge eine Sondersignalanlage haben dürfen ohne besondere Genehmigung und Eintragung in den Fahrzeugbrief, wenn die Organisation im Kat-Schutz vertreten ist und wenn das Fahrzeug eindeutig als HiOrg-Fahrzeug gekenzeichnet ist. Das heist das wenn Bsp. der DRK OV eine Fahrzeug anschafft, auf dem Fahrzeug groß "Deutsches Rotes Kreuz" dran schreibt und das Fahrzeug nicht für kommerzielle zwecke wie "Essen auf Rädern" genutzt wird darf hier dirket und ohne Genegmigung die SoSi-Anlage installiert werden.
    Das ganze nennt sich Blaulichterlass.

    Mfg

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