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Thema: Fahrzeug mit SoSi-Anlage ins Ausland

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
    Gruß

  2. #2
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    Zitat Zitat von heikomuenzing Beitrag anzeigen
    Klaro, warum sollten wir mit dem MTW keine Fahrten machen dürfen? Der MTW gehört wie unsere anderen beiden Fahrzeuge der Bereitschaft....und die finanziert sich(und die Autos) durch Spenden, Blutspende, Sanitätsdienste, Zuwendungen öffentlicher Hand, Mitgliedsbeiträge....Und wie gesagt...Satzungsgemäß ist der Bereitschaftsleiter weisungsbefugt....er kann Fahrten anordnen und verbieten...
    Gruß
    Genau das ist das Problem der gestellten Frage, wenn Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Finanzierung sind kann es Probleme geben mit dem Kreis.

    Außerdem: Wenn es eine Bereitschaft gibt, so gibt es idR. auch einen übergeordneten Verband. Was sagt denn der dazu? Der Bereitschaftsführer ist auch nur untergeordneter Mitarbeiter, der keine eigenen Entscheidungen fällen darf ("Wir fahren jetzt mal ins Ausland mit dem Eigentum des Bundesverbandes"), sondern nur die Weisungen der nächsthöheren Ebene umzusetzen hat.

    Wer steht denn als Halter des MTW im Fahrzeugbrief? Der Bereitschaftsführer oder der Verband? Ich denke wenn das Fzg einen Signalbalken hat, so ist der vom Kreis genehmigt und der Bereitschaftsführer scheidet als Halter aus....


    [Edit=25.03.08/17:50]
    Ich hatte im Eröffnungsbeitrag übersehen, dass es das Jugendrotkreuz ist welches fahren will. Damit dürfte der Halter und somit auch der Weisungsbefugte fest stehen:

    DRK Generalsekretariat
    Carstennstr. 58
    D-12205 Berlin
    Telefon: 030 / 85404 - 0
    Telefax: 030 / 85404 - 450
    E-Mail:drk@drk.de


    Ansonsten entscheidet NIEMAND, ob das Fahrzeug überhaupt aus der Halle gefahren wird! Bei Verlassen des Standortbereiches und besonders der deutschen Grenzen schon gar nicht! Im Zweifel hält nämlich Dr. Rudolf Seiters als Präsident den Kopf dafür hin!
    [/Edit]
    Geändert von AkkonHaLand (25.03.2008 um 17:50 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Hallo,

    ich kann nur so viel dazu sagen, wir führen von unserem OV auch Hilfsgütertransporte nach Osteuropa durch.
    Für die Transporte wird der OV eigene MTW genutzt der natürlich mit Sondersignalanlage und auch BOS-Funk ausgestattet ist.

    Probleme in der vergangenheit hatten wir damit das uns der MTW wegen des FuG´s aufgebrochen wurde und das FuG weg war. Seit dem ist das FuG bei den Transporten immer ausgebaut.

    Wenn das Fahrzeug Eigentum des OV ist, dann kann die nächsthöre Ebene zum Bsp. Kreisverband keine Fahrten etc. oder sonst irgendwie über das Fahrzeug verfügen, genausowenig der Landkreis.
    Einziges Problem was entstehen könnte wenn der MTW in einer SEG oder Einsatzeinheit verplant ist, dann braucht es gesonderte Genehmigungen bzw. es muss adequater Ersatz zur Verfügung stehen.

    Mfg
    Chris

  4. #4
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    Ich kann Chris nur zustimmen. Das Generalsekretariat und Herr Seiters scheiden leider aus. Denn Halter ist der KREISVERBAND....Und der hat die Weisungsbefugnis über "seine" Fahrzeuge ausdrücklich an die Bereitschaften übergeben. Diese haben die Fahrzeuge schließlich auch finanziert....Und der Bereitschaft steht nun mal der Bereitschaftsleiter vor....(denn -führer haben wir, ausser in taktischen Einheiten (dem Himmel sei Dank, dass wir keine mehr haben), keine mehr...Somit darf dieser Bereitschaftsleiter sehr wohl entscheiden, wann das Fahrzeug vor die Garage fährt...Und somit auch ins Ausland....

    Und die Zuwendungen öffentlicher Hand sind Spenden der Gemeinde....Sprich, aus diesem "Geldgeben" ergibt sich kein Besitz- oder Weisungsanspruch....
    Gruß

  5. #5
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    Ich als erfahrener Auslands-Hilfsguttransportleiter rate Dir:

    Wenn es ein Ortsvereins-eigenes Fahrzeug ist,und du nur so, ohne die Sosi zu benutzen, durchs Land fährst ist das kein Problem!Du bist halt mit einem Organisationsbulli, auf einem Ausflug der Organisation unterwegs. Eine extra Reiseversicherung, ist sehr empfehlenswert. Kostet bei 9 Leuten, um die 10Euro.
    Es macht auch einen sehr guten Eindruck, grade bei den Österreichern, die sind da sehr eigen, wenn Du ein Überzieher über die Sosi machst. Selbst wenn deren Botschaft es Dir erlaubt, können Dir die Polizisten, auf der Autobahn es untersagen, und Dir ein Mandat aufdrücken.
    Wenn Du in Österreich auf einen Unfall zukommst, mach es zur Absicherung nicht an! Wenn da ein Ösi-Polizist bei ist, der nen schlechten Tag hat, bekommst Du sehr schnell ein Amtsanmassungs-verfahren ans Bein gebunden! Denk nicht drüber nach, ich habe es auch nicht verstanden!

    Ist es ein Bundes-, oder Landes-, Fahrzeug aus dem Kats-bestand, rate ich Dir, das Fahrzeug nicht ohne Genehmigung des RP´s, ausserhalb Deutschlands zu bewegen! Kommt das raus, gibt es Ärger ohne Ende, und das kann soweit gehen, dass euch die Fzg.,und das Organisationssiegel(oder so ähnlich) entzogen wird! Auf deutsch:Erst wird euer Laden geschlossen, und das kann soweit gehen, das der KV auch arge Probleme bekommt!!

    Nimm halt eine etwas bessere San-Tasche mit. In Ländern, wo es mit dem Rettungsdienst etwas länger dauern kann, kommen Leute leicht auf die Idee, dass da wo ein Fahrzeug mit einem Roten Kreuz, und ein Blaulicht auf dem Dach steht, schnell mal von dort Hilfe zu holen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
    1.) Die Nutzug der SoSi ist ausgeübtes Hoheitsrecht des States in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
    2.) Das mitführen der betriebsbereiten SoSi bei Fahrten in das Ausland stellt den Vorsatz dar, diese auch verwenden zu wollen.
    Beides wäre ein missbräuchlich ausgeübtes oder gebilligte und damit strafbare Anwendung des Hoheitsrecht/es außerhalb des Rechtsraumes der Deutschen Staatshoheit.
    Ums kurz zu machen: Gibt´s dafür eine Quelle (eine außerhalb eines Internetforums)?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Hallo zusammen

    Ich liebe dieses Forum...Wie man doch mit ein paar Zeilen Text manchen Leuten richtig viel Wind in die Segel pusten kann...Naja...
    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es eine Mautbefreiung für solche Fahrzeuge in Slowenien gibt. Ich war auch letztes Jahr schon mit dem selben fahrzeug in Slowenien....Und es gab keine Probleme wegen der SoSi-Anlage....Dieses Jahr versuche ich nur, um die 35 Euro für die Halbjahresvignette herumzukommen....Den letztes Jahr musste ich an so gut wie keiner Mautstation Gebühren zahlen, alle Mautstations -damen und -herren waren so freundlich und haben mir diese auf Grund von SoSi und Organisationsbeklebung des Fahrzeugs zu erlassen...Naja, schau mer mal, ob sich noch was rausfinden lässt....
    Danke miteinander....

  8. #8
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    Soweit so gut. Wenn das FAhrzeug nicht zweckgebunden ist, sondern einzig und allein dem Ortsverband oder Kreisverband gehört (eine Bereitschafts ist keine juristische Institution), dann hat auch niemand anderes darüber zu bestimmen.
    Ich frage mich dann allerdings, mit welcher Genehmigung Ihr einen Blaulichtbalken auf dem MTW habt. Allerdings weiß ich auch, dass man das vor einigen Jahren wohl etwas lockerer gesehen hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Also, zur Klarstellung. Die juristische Person, auf die das Auto auch zugelassen ist, ist der Kreisverband. Der hat die Weisungsbefugnis an die Orstvereine übergeben. Der eine Ortsverein hat zwei Bereitschaften. Daher hat der OV-Vorsitzende die Weisungsbefugnis (das ist ganz klar geregelt) an die Bereitschaftsleiter (BL und Stv.) weitergegeben. Jeder Bereitschaftsleiter halt für die Fahrzeuge, die seiner Bereitschaft gehören.
    AAO-mäßig ist das Auto NICHT eingebunden. In der AAO erscheinen nur unsere beiden anderen Fahrzeuge, da diese zum erfüllen der Einsatzformation notwenig sind. Unser MTW hat eine SoSoi, weil es eben ein Unterstützungs- und Sonderfahrzeug ist. Es ist "nice to have", aber keine Pflicht oder so ähnlich. Und ich kann dir auch sagen, dass es nix mit "früher" zu tun hat...Wenn ich die "SoSi" heute beantragen würde, würde ich sie zu 100 Prozent wieder genehmigt bekommen...Kann sein, dass es in manchen Kreisen anders läuft, bei uns läuft es so....Und wie gesagt. Taucht in der AAO nirgends auf, daher kann der Bereitschaftsleiter entscheiden, wo das Auto wann und zu welchem Zweck hinfährt...
    Trotzdem danke für die rege Diskussion...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Soweit so gut. Wenn das FAhrzeug nicht zweckgebunden ist, sondern einzig und allein dem Ortsverband oder Kreisverband gehört (eine Bereitschafts ist keine juristische Institution), dann hat auch niemand anderes darüber zu bestimmen.
    Ich frage mich dann allerdings, mit welcher Genehmigung Ihr einen Blaulichtbalken auf dem MTW habt. Allerdings weiß ich auch, dass man das vor einigen Jahren wohl etwas lockerer gesehen hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Hall,

    für NRW gibt es einen erlass das alle Fahrzeuge eine Sondersignalanlage haben dürfen ohne besondere Genehmigung und Eintragung in den Fahrzeugbrief, wenn die Organisation im Kat-Schutz vertreten ist und wenn das Fahrzeug eindeutig als HiOrg-Fahrzeug gekenzeichnet ist. Das heist das wenn Bsp. der DRK OV eine Fahrzeug anschafft, auf dem Fahrzeug groß "Deutsches Rotes Kreuz" dran schreibt und das Fahrzeug nicht für kommerzielle zwecke wie "Essen auf Rädern" genutzt wird darf hier dirket und ohne Genegmigung die SoSi-Anlage installiert werden.
    Das ganze nennt sich Blaulichterlass.

    Mfg

  11. #11
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    Maut Slowenien

    Sorry, hab grad leider ein neues Off-Topic-Thema aufgemacht....Der Inhalt aus diesem trotzdem nochmal hier:
    #########
    Servus zusammen,

    ich wollte mal Folgendes fragen: Ist von euch jemandem bekannt, ob man in Slowenien auch, wie auch in Österreich, eine Ausnahmeerlaubnis hat, wenn man mit einem Fahrzeug mit einer SoSi-Anlage die Autobahnen passieren will? Ich kenne es halt von Österreich...Dort bekommen Fahrzeuge mit SoSi-Anlage die Erlaubnis, die Autobahnen ohne Vignette zu passieren...
    Nur zur Erklärung: Ich WILL !!!NICHT!!! mit SoSi in Slowenien rumfahren....Es geht rein um das Fahren auf der dortigen Autobahn....
    Vielleicht kann mir da jemand helfen...Danke euch!
    Gruß
    Heiko
    #####

    Danke

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