Also, zur Klarstellung. Die juristische Person, auf die das Auto auch zugelassen ist, ist der Kreisverband. Der hat die Weisungsbefugnis an die Orstvereine übergeben. Der eine Ortsverein hat zwei Bereitschaften. Daher hat der OV-Vorsitzende die Weisungsbefugnis (das ist ganz klar geregelt) an die Bereitschaftsleiter (BL und Stv.) weitergegeben. Jeder Bereitschaftsleiter halt für die Fahrzeuge, die seiner Bereitschaft gehören.
AAO-mäßig ist das Auto NICHT eingebunden. In der AAO erscheinen nur unsere beiden anderen Fahrzeuge, da diese zum erfüllen der Einsatzformation notwenig sind. Unser MTW hat eine SoSoi, weil es eben ein Unterstützungs- und Sonderfahrzeug ist. Es ist "nice to have", aber keine Pflicht oder so ähnlich. Und ich kann dir auch sagen, dass es nix mit "früher" zu tun hat...Wenn ich die "SoSi" heute beantragen würde, würde ich sie zu 100 Prozent wieder genehmigt bekommen...Kann sein, dass es in manchen Kreisen anders läuft, bei uns läuft es so....Und wie gesagt. Taucht in der AAO nirgends auf, daher kann der Bereitschaftsleiter entscheiden, wo das Auto wann und zu welchem Zweck hinfährt...
Trotzdem danke für die rege Diskussion...