Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Fahrzeug mit SoSi-Anlage ins Ausland

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Soweit so gut. Wenn das FAhrzeug nicht zweckgebunden ist, sondern einzig und allein dem Ortsverband oder Kreisverband gehört (eine Bereitschafts ist keine juristische Institution), dann hat auch niemand anderes darüber zu bestimmen.
    Ich frage mich dann allerdings, mit welcher Genehmigung Ihr einen Blaulichtbalken auf dem MTW habt. Allerdings weiß ich auch, dass man das vor einigen Jahren wohl etwas lockerer gesehen hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2006
    Beiträge
    113
    Also, zur Klarstellung. Die juristische Person, auf die das Auto auch zugelassen ist, ist der Kreisverband. Der hat die Weisungsbefugnis an die Orstvereine übergeben. Der eine Ortsverein hat zwei Bereitschaften. Daher hat der OV-Vorsitzende die Weisungsbefugnis (das ist ganz klar geregelt) an die Bereitschaftsleiter (BL und Stv.) weitergegeben. Jeder Bereitschaftsleiter halt für die Fahrzeuge, die seiner Bereitschaft gehören.
    AAO-mäßig ist das Auto NICHT eingebunden. In der AAO erscheinen nur unsere beiden anderen Fahrzeuge, da diese zum erfüllen der Einsatzformation notwenig sind. Unser MTW hat eine SoSoi, weil es eben ein Unterstützungs- und Sonderfahrzeug ist. Es ist "nice to have", aber keine Pflicht oder so ähnlich. Und ich kann dir auch sagen, dass es nix mit "früher" zu tun hat...Wenn ich die "SoSi" heute beantragen würde, würde ich sie zu 100 Prozent wieder genehmigt bekommen...Kann sein, dass es in manchen Kreisen anders läuft, bei uns läuft es so....Und wie gesagt. Taucht in der AAO nirgends auf, daher kann der Bereitschaftsleiter entscheiden, wo das Auto wann und zu welchem Zweck hinfährt...
    Trotzdem danke für die rege Diskussion...

  3. #3
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Soweit so gut. Wenn das FAhrzeug nicht zweckgebunden ist, sondern einzig und allein dem Ortsverband oder Kreisverband gehört (eine Bereitschafts ist keine juristische Institution), dann hat auch niemand anderes darüber zu bestimmen.
    Ich frage mich dann allerdings, mit welcher Genehmigung Ihr einen Blaulichtbalken auf dem MTW habt. Allerdings weiß ich auch, dass man das vor einigen Jahren wohl etwas lockerer gesehen hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Hall,

    für NRW gibt es einen erlass das alle Fahrzeuge eine Sondersignalanlage haben dürfen ohne besondere Genehmigung und Eintragung in den Fahrzeugbrief, wenn die Organisation im Kat-Schutz vertreten ist und wenn das Fahrzeug eindeutig als HiOrg-Fahrzeug gekenzeichnet ist. Das heist das wenn Bsp. der DRK OV eine Fahrzeug anschafft, auf dem Fahrzeug groß "Deutsches Rotes Kreuz" dran schreibt und das Fahrzeug nicht für kommerzielle zwecke wie "Essen auf Rädern" genutzt wird darf hier dirket und ohne Genegmigung die SoSi-Anlage installiert werden.
    Das ganze nennt sich Blaulichterlass.

    Mfg

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2006
    Beiträge
    113

    Maut Slowenien

    Sorry, hab grad leider ein neues Off-Topic-Thema aufgemacht....Der Inhalt aus diesem trotzdem nochmal hier:
    #########
    Servus zusammen,

    ich wollte mal Folgendes fragen: Ist von euch jemandem bekannt, ob man in Slowenien auch, wie auch in Österreich, eine Ausnahmeerlaubnis hat, wenn man mit einem Fahrzeug mit einer SoSi-Anlage die Autobahnen passieren will? Ich kenne es halt von Österreich...Dort bekommen Fahrzeuge mit SoSi-Anlage die Erlaubnis, die Autobahnen ohne Vignette zu passieren...
    Nur zur Erklärung: Ich WILL !!!NICHT!!! mit SoSi in Slowenien rumfahren....Es geht rein um das Fahren auf der dortigen Autobahn....
    Vielleicht kann mir da jemand helfen...Danke euch!
    Gruß
    Heiko
    #####

    Danke

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •