
Zitat von
Picolino
Wieso ist der Sachverhalt völlig anders? Das Recht wurde auf alle BOS übertragen und gilt damit auch für diese.
http://dejure.org/gesetze/GG/33.html
Tja, das hierüber verlinkte GG sollte aber auch nicht ganz unbekannt sein.
Weiterhin gehört ein stv. Bereitschaftsleiter zu der von dir umschriebenen Gruppe.
Setze dich mit dem Auswärtigen Amt auseinander und Du wirst sehen, dass es so, wie geschrieben, ist.
schnick schnack
in 33 gg steht drin das diese befugnisse zu übertragen sind, aber nur wenn der staat sie selbst nicht ausführen kann. daher sag ich es wieder das schreiben ist hier nicht anwendbar da das drk pusemuckel nicht die selben rechte wie das thw hat.

Zitat von
Picolino
Dir ist die Bedeutung, dass für die Schweiz eine Sondervereinbarung getroffen wurde, scheinbar nicht aufgefallen. Letztlich sagt das Bsp. "Schweiz" aus, dass es in den anderen Staaten ohne Sondervereinbarung eben nicht erlaubt ist.
Da es Dir scheinbar gar nicht um die Sache geht, wirst Du aber auch das nicht wahrnehmen wollen.
m.f.G.
und ich sage nochmal die schweiz ist nicht slowenien und warum? richtig die schweiz ist nicht die eu. ich kann mich dumpf dran erinnern das diese sachen innerhalb der eu geregelt sind. oder zeig mir eine sondergenehmigung innerhalb der eu. das nutzen ist eine sache, aber das durchfahren ist großzügig geregelt. sonst wären die diversen auslandrückholfahrzeuge wohl alle ohne rtk ausgeliefert worden.
also nochmal überlegen und dann erneut posten
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schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!