
Zitat von
Picolino
1.) Die Nutzug der SoSi ist ausgeübtes Hoheitsrecht des States in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
2.) Das mitführen der betriebsbereiten SoSi bei Fahrten in das Ausland stellt den Vorsatz dar, diese auch verwenden zu wollen.
Beides wäre ein missbräuchlich ausgeübtes oder gebilligte und damit strafbare Anwendung des Hoheitsrecht/es außerhalb des Rechtsraumes der Deutschen Staatshoheit.