Zitat Zitat von Picolino Beitrag anzeigen
1.) Die Nutzug der SoSi ist ausgeübtes Hoheitsrecht des States in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
2.) Das mitführen der betriebsbereiten SoSi bei Fahrten in das Ausland stellt den Vorsatz dar, diese auch verwenden zu wollen.
Beides wäre ein missbräuchlich ausgeübtes oder gebilligte und damit strafbare Anwendung des Hoheitsrecht/es außerhalb des Rechtsraumes der Deutschen Staatshoheit.
Ums kurz zu machen: Gibt´s dafür eine Quelle (eine außerhalb eines Internetforums)?

Gruß, Mr. Blaulicht