Ich kann Chris nur zustimmen. Das Generalsekretariat und Herr Seiters scheiden leider aus. Denn Halter ist der KREISVERBAND....Und der hat die Weisungsbefugnis über "seine" Fahrzeuge ausdrücklich an die Bereitschaften übergeben. Diese haben die Fahrzeuge schließlich auch finanziert....Und der Bereitschaft steht nun mal der Bereitschaftsleiter vor....(denn -führer haben wir, ausser in taktischen Einheiten (dem Himmel sei Dank, dass wir keine mehr haben), keine mehr...Somit darf dieser Bereitschaftsleiter sehr wohl entscheiden, wann das Fahrzeug vor die Garage fährt...Und somit auch ins Ausland....
Und die Zuwendungen öffentlicher Hand sind Spenden der Gemeinde....Sprich, aus diesem "Geldgeben" ergibt sich kein Besitz- oder Weisungsanspruch....
Gruß