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Thema: JF mit zum Einsatz

  1. #91
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    Hallo zusammen,

    mir (2xFamilienvater) stellt sich die Frage, welche Eltern die Erlaubniss zu solchen aktiven Einsatz geben. ICH kann mir nicht vorstellen das ich meinen Sohn in der JF erlauben würde, an einen realen Einsatz mitmachen zudürfen.
    Ich stelle auch den BD in Frage, er stellt sich über das geldene Recht! Ich glaube das er sich da etwas übernimmt, wenn er solch eine ausnahme Regelung trifft.

    Die Situation, das die BF vor Euch, vor Ort ist, heißt nicht das die FFw/JF nicht doch in Situationen kommt die Kritisch sind. Das sollte Eurer BD vom letzten Jahr (vor 2 Jahren?) noch kennen.

    "Mein" Fazit: Auch wenn es die möglichkeit gibt, auch wenn ich weiß das die JF die besten der Welt sind.....werden meine Söhne nicht innerhalb der JF an realen Einsätzen teilnehmen.

    Grüße aus dem WW,
    Jörg


  2. #92
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    Um's nochmal zu sagen: JA, wir nehmen auch 12jährige JFM's mit zu Einsätzen.
    Für manche mag sich das grauenvoll anhören, ist es aber nicht.

    Und nochmals: Wir fahren zu keinen VU's. Wie oft denn noch?

    Eigentlich wollte ich doch nur die Lage bei uns in Aachen zu Papier bringen, ähh online besser gesagt. Als Beispiel das es möglich ist und funktioniert!

    Wer noch Fragen, der möchte diese doch bitte als PN an mich schicken oder per ICQ.
    Tut mir leid wenn das jetzt mal so direkt sage, aber mir wirds langsam zu blöd. Mag ja sein das das einer so und der andere so sieht, aber man doch nicht gleich mit dem Finger auf einen zeigen und schreien "wie kann man nur...".

    zum abschluss noch
    Also der Disponent sagt das dan? Wow.....aber was wenn er das noch net mal wissen kann?
    Dann gib es immer noch den GF oder Einsatzleiter, der als erstes die Lage erkundet und danach entscheidet, ob die Jugend eingestzt wird oder nicht.
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  3. #93
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    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Für manche mag sich das grauenvoll anhören, ist es aber nicht.

    Als Beispiel das es möglich ist und funktioniert!
    Dann hat Aachen aber ganz schön Glück gehabt bis jetzt...

    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    Dann gib es immer noch den GF oder Einsatzleiter, der als erstes die Lage erkundet und danach entscheidet, ob die Jugend eingestzt wird oder nicht.
    Ja genau... und geparkt wird die Ecke rum, während erkundet wird, und wenns für die Kids zu hart ist, müssen die halt dann da warten.


    Und um auch nochmal eines zu sagen, was eben schon gesagt wurde: Ich als Elternteil würde das NIE erlauben. Schonma darüber nachgedacht warum eure das ihren Kids erlauben? Könnte an mangelnder Erfahrung liegen. Denn ich behaupte einfach mal es sind mit Sicherheit Eltern dabei die keine Ahnung von Einsätzen etc haben.
    Die wissen ja garnicht worauf sie sich einlassen oder was sie ihren Kindern antun. Und spästens da sollte ich als verantwortliche und erfahrene Feuerwehr eingreifen und dem vorgreifen.

    MkG
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  4. #94
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    Das heißt also, ihr werdet unter gar keinen Umständen zu Verkehrsunfällen geschickt? Auch net wenns direkt in eurem Einsatzgebiet ist? Schon komisch. Selbst wir die weder Schere noch Spreizer haben und eine BF rücken mit aus wenn wir das haben.

    Und wenn man schon Einsatzstelle an ist, die Jungen hinten drinnen sitzen (die eh keine vollwertige Kleidung haben siehe Baustellenhelm) und dann auf einmal anfängt "nein, tut mir leid, aber diemal is es zu strange für euch, ihr bleibt sitzen und haltet euch die Augen zu!".....

    Mal ehrlich, so gehts doch net. Wie gesagt, bei gewissen Sachen spricht nix dagegen auch mal welche mit 16 oder 17 mit zu nehmen. Aber 12! Das ist doch wirklich mehr als Strange. Mal ne Frage an die anderen Kollegen, is das versicherungstechnisch überhaupt erlaubt? Außerdem beginnt der Gefahrenbereich in dem Moment wo man ins Auto einsteigt. Also kann man sie nicht raushalten.

  5. #95
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    Ich bin echt versucht, da mal bei den zuständigen Ausichtsbehörden nachzufragen. Eigentlich bin ich kein Freund von Petzereien, aber das kann es ja nun echt nicht sein.

    Bei 16jährigen kann man drüber streiten, aber Kinder? Entweder läuft da mächtig was schief oder das ist keine Feuerwehr, wie ich sie kenne.

  6. #96
    Elster Gast
    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen

    Mal ehrlich, so gehts doch net. Wie gesagt, bei gewissen Sachen spricht nix dagegen auch mal welche mit 16 oder 17 mit zu nehmen. Aber 12! Das ist doch wirklich mehr als Strange.
    So sehe ich das ganze auch.

    Kommen bei euch so wenige Aktive zu Einsätzen, dass ihr 12jährige mitnehmen müsst?
    Sowas bindet nur unnötig Kräfte

  7. #97
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    Zitat Zitat von grab3107 Beitrag anzeigen
    Das heißt also, ihr werdet unter gar keinen Umständen zu Verkehrsunfällen geschickt? Auch net wenns direkt in eurem Einsatzgebiet ist? Schon komisch. Selbst wir die weder Schere noch Spreizer haben und eine BF rücken mit aus wenn wir das haben.
    Absolut keine VU's. Die FF in Aachen hat weder die Ausbildung noch die Ausrüstung für solche Einsätze. VU's sind BF Sache. Ohne wenn und aber.

    Zum Rechtlichen, schaut mal hier http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf

    Und hier der Auszug aus dem FSHG NRW:
    "§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    (9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
    gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten
    außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.
    "

    Ist doch mal ne klare Aussage,oder?

    Nur so ne Frage an FF112DN: Kommst du zufällig aus Düren?
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  8. #98
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    Ich hatte mal vor ein paar Jahren diesbezüglich mal eine Anfrage an die für uns zuständige Behörde gestellt und für das Saarland gilt folgendes (Anhang)und ich würde mal sagen
    für den Rest des Landes auch.
    Gruss paulschen

    Sehr geehrter Herr
    Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jah
    ren nicht mit "Gefährlichen Arbeiten" beschäftigt werden.
    Zu diesen "Gefährlichen Arbeiten" zählt u.a. der Einsatz, bei der Feuerwehr und somit auch der Einsatz als Atemschutzgeräteträger (ver¬gleiche. §36 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschrif¬ten", GUV 0.1). Lediglich im Rahmen der Ausbildung dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Atemschutzgeräte tragen.
    Nach Rücksprache mit dem Innenministerium ist §10 des "Saarländischen Brandschutzgesetzes" entsprechend zu verstehen: Jugendliche ab 16 Jahre dürfen in die aktive Wehr aufgenommen und ausgebildet werden. Ein Einsatz darf erst mit 18 Jahren erfolgen.
    Das ist ein Auszug aus dem Schreiben des GUV von 1992

  9. #99
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    Ist aber auch doof wenn man die G26.3 erst mit 18 kriegt, oder? ;)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  10. #100
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    Quelle: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb...s/jarbschg.htm
    § 22 Gefährliche Arbeiten

    (1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden

    1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,
    2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,
    3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,
    4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kalte oder starke Nässe gefährdet wird,
    5. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind,
    6. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind,
    7. mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit ausgesetzt sind.

    (2) Absatz 1 Nr. 3 bis 7 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit

    1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
    2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und
    3. der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird.


    Satz 1 findet keine Anwendung auf den absichtlichen Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Gruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 zum Schutze der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.

    Das fett markierte würde ja in diesem Fall, dem Feuerwehrteil entsprechen.
    Ich nehme mal an, dass das "Saarländische Brandschutzgesetz" das gleiche ist wie bei uns in NRW das FSHG?
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  11. #101
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    Und wem würdest Du die Aufsichtspflicht in einem Einsatz übertragen? Und wenn dem JFler was passiert, wer kriegt dann Ärger?

    Meinjanur..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  12. #102
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    TF, GF, ZF. in dieser Reihenfolge, wobei der ZF eigentlich immer die A****karte hat.

    Aber wie jetzt hoffentlich alle festgestellt haben, ist es rechtlich gesehen kein Problem, die JF mit zum Einsatz zu nehmen (gilt jetzt nur für NRW, da das FSHG ein Landesgesetz ist!).
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

  13. #103
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    Jetzt kann man hier Haarspalterei betreiben, die Verantwortung hat der Einsatzleiter und der für Ihn zuständige Richter wird Ihm die Rechtslage dann erklären, wenn es zu einem Unfall kommt. Ich habe das Schreiben vom GUV in meinen Unterlagen und damit ein stück Rechtssicherheit und verfahre dementsprechend.
    Wir betreiben bei der FFW keine Berufsausbildung! Deshalb den Gesetzestext mal richtig lesen.

  14. #104
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    Zitat Zitat von FirefighterAC Beitrag anzeigen
    TF, GF, ZF. in dieser Reihenfolge, wobei der ZF eigentlich immer die A****karte hat.

    Aber wie jetzt hoffentlich alle festgestellt haben, ist es rechtlich gesehen kein Problem, die JF mit zum Einsatz zu nehmen (gilt jetzt nur für NRW, da das FSHG ein Landesgesetz ist!).
    Servus!

    Doch, es ist rechtlich ein Problem, wie Dir der von Dir oben zitierte Absatz 1 deutlich erklärt!
    Da helfen auch die fett markierten Bereiche nicht! Dies gilt übrigens nur für Jugendliche.
    Ein zwölfjähriger ist aber rechtlich gesehen kein Jugendlicher, sondern ein Kind.
    Für diesen gilt oben zitiertes nicht!

    Mit kopfschüttelndem Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  15. #105
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    ich gebs auf. Die Diskussion läuft ins unendliche. Man wird sich nie einig. Ich sach nur das es so ist und dabei bleibst wahrscheinlich auch. Keiner von uns hat Einfluss auf diese Lage. Ach egal.
    Jeder soll sich seine Meinung bilden und kundtun oder einfach für sich behalten.
    Es ist, so wie es ist, bei uns. Und das wird sich auch wahrscheinlich nicht ändern.
    Und somit ist für mich das Thema gegessen.

    Im diesem Sinne:
    Ich schnabulier erstmal drarauf ne Frühlingsrolle.
    Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!

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