Ich stimme Dr. Toppa insoweit zu, dass der RAss warscheinlich nicht bestraft wird. Er wird aber meiner Meinung nach auch nicht bestraft, wenn er den manuellen Defi nicht anwendet, da er
1. nicht darauf eingewiesen wurde
2. eigentlich nur ein Arzt einen manuellen Defi bedienen darf (Delegation mal ausgenommen)
3. Auf einem EKG _möglicherweise_ nicht die Erfahrung hat um ein Kammerflimmern 100%-ig zu erkennen (in der Ausbildung mal gesehen ...)

Unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstand würde dem RAss warsch. rechtlich nix passieren, aber andersherum meiner Meinung nach auch nicht.

Das ist alles natürlich nur meine persöhnlich Meinung