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Thema: Behinderung der Erstmaßnahmen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    und das steht in welchen gesetz?

    gf-lehrgangsunterlagen zählen net
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  2. #2
    Registriert seit
    25.09.2007
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    220
    Im Brand- und Katastrophenschutzgesetz deines Bundeslandes.

    Genauer unter Kapitel 2 "Pflichten der Bevölkerung"
    Rächdschraibrefoam?

  3. #3
    Registriert seit
    06.08.2005
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    3.336
    Als Beauftragter des EL kannst du das wirklich alles, in Bayern ist das geregelt (jaja, die Ausnahmealpenmenschen wieder), und zwar im BayFwG, das sich auf das Polizeivollzugsgesetz (hieß es so?) beruft, habe mich selbst über die Thematik informiert, als ich das mal aufschnappte und nicht glauben konnte
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  4. #4
    Registriert seit
    21.12.2002
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    3.135
    Selbst das Bestattungsgesetz greift (i.d.R.) in das GG ein, in dem, zwecks Leichenschau das, Betreten der Wohnung o.ä. zu dulden ist.

    Eine Einschränkung grundgesetzlicher Regelungen durch nachrangige Gesetze ist nichts außergewöhnliches.

    MfG

    Frank

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