Hm - wenn ich auch mal meinen Senf dazugeben darf:

Also - das Existensrecht einer jeden Feuerwehr beruht ja darauf, daß eine andere Feuerwehr nicht in der Lage ist, "Eure" Objekte in der vorgegebenen Hilfsfrist für den Erstangriff zu erreichen.

Schutzzieldefinition Feuerwehrschutz der AGBF NW:
Feuerwehr/Brandschutz:
\"Die Feuerwehr ist zur Erfüllung ihrer so aufzustellen, daß sie zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe leisten kann. Zur Verhinderung der Brandausbreitung ist mindestens eine selbständige taktische Einheit notwendig, die innerhalb von fünf Minuten (insgesamt 13 Minuten) die Einsatzstelle erreichen kann. Die höhere Toleranzzeit ist zur Verhinderung eines Flash-over ausreichend. Eine Staffel hat sich hierfür bewährt.\"

Quelle: http://www.feuerwehr.de/faq/hilfsfrist_definition.php

Daher sollte es als "Erstangriff" genügen, wenn Euer TLF sofort rausfährt.

Die nachrückenden Kräfte könnten dann auch von der (hoffentlich nicht weit entfernten) Nachbarwehr kommen.

Siehe hier auch:http://www.feuerwehr-warburg.de/download/schutzziel.pdf

Hiernach sollten für den Erstangriff 10 Funktioner zur Verfügung stehen - die ergänzende Staffel hat 5 Minuten mehr "Fahrtzeit" - könnte also aus dem Nachbarort kommen (bzw. MUSS sie in unserem Fall tagsüber...)!