Zitat Zitat von brause
Aaahh jaaa, den Ehrenamtlichen
Ein Feuerwehrmann(SB) ist eben kein Ehrenamtlicher im üblichen Sinne.
Sein Dienstverhältnis ähnelt dem eines Zeitsoldaten. Man tritt aus eigenem Antrieb dort ein, untersteht dann aber einigen Verpflichtungen!
Ehrenamtlich ist es nur in Bezug auf die Besoldung, wobei es auch Modelle gibt, die für Einsatztätigkeiten und Funktionen eine Aufwandsentschädigung vorsehen.

auch dann, wenn dabei die Einsatzbereitschaft leidet
Dazu wirst Du in keinem deutschen Brandschutzgesetz einen entsprechenden Passus finden. Der Bürgermeister ist verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Und zwar 24/365. Ausnahmslos.
Es ist niemals nie nicht nimmer nie eine Entscheidung "der Feuerwehr" oder der Wehrleitung, die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr zeitweise einzuschränken oder aufzuheben. Der Wehrleiter darf es nicht und der Bürgermeister kann es nicht. Brandschutzgesetz. Punkt!

Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen!
Ja. Dann fang' bitte mal damit an.

Übrigens: unser FF meldet sich eigentlich auch nie ab, weil noch genug Personal für mindestens ein LF fit ist.
Na Fein. Klappt doch. Und schon ist man größtenteils aus dem Schneider, falls der Fall der Fälle doch mal eintritt.


MfG

Frank