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Thema: Waldbrand und RD-Vorhaltung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Vor allem dachte ich an die Geländefähigkeiten der Bundeswehr (selbern erlebt)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Also, SEGen sind ja eigentlich nur für die Akut-Versorgung da. Erstens kann man SEGen nicht so langfristig binden, da sie a) auch ein Teil des normalen Rettungsdienstes sind, b) auch nur eine gewisse Zeit im Einsatz bleiben können (zumindest nicht mehrere Stunden) und c) es keine Arbeitszeitbefreiung für die Einsatzzeit gibt (SEG nicht gleich KatSchutz). Sprich: Verläßt der SEGler seinen Arbeitsplatz, ist er selbst "der Dumme" - finanziell gesehen.
    Kurzfristig kann man so etwas sicherlich machen, aber wenn´s über ein paar Stunden hinausgeht, muss man ich etwas anderes überlegen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Wenns nur ein paar Stunden dauert brauch ich aber keine SEG sondern kann auch en RD nehmen.Meiner Meinung nach ist die SEG grade für große und langfristige Einsätze.

  4. #4
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Wenns nur ein paar Stunden dauert brauch ich aber keine SEG sondern kann auch en RD nehmen.Meiner Meinung nach ist die SEG grade für große und langfristige Einsätze.
    Aber ein NEF bzw div. RTW mehrere Stunden zu binden halte ich für gewagt - natürlich in Abhängigkeit von der sonstigen Anzahl der vorgehaltenen Fzg im RettD. Vielleicht kommt man auch mit einem oder zwei ehrenamtl. (oder SEG.-) RTW aus; es muss ja nich direkt ne ganze SEG rausgehen...

  5. #5
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    Kommt halt auf die größe des Einsatzes an.Aber ich denk man kann auch mal dienstfreie hauptamtliche RD`ler überreden sich mal nen Tag an den Waldrand zu setzen und sich zu bräunen solange es nichts zutun gibt.

    Gruß firefighteropp

  6. #6
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Kommt halt auf die größe des Einsatzes an.Aber ich denk man kann auch mal dienstfreie hauptamtliche RD`ler überreden sich mal nen Tag an den Waldrand zu setzen und sich zu bräunen solange es nichts zutun gibt.

    Gruß firefighteropp
    hmm den rdler der eh schon 240 stunden im monat macht?
    zeig mir den
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  7. #7
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    hmm den rdler der eh schon 240 stunden im monat macht?
    zeig mir den
    Hm ok bei 240 Std haste mich eindeutig überzeugt das es so jemanden nicht gibt.

    Gruß firefighteropp

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Also, SEGen sind ja eigentlich nur für die Akut-Versorgung da. Erstens kann man SEGen nicht so langfristig binden, da sie a) auch ein Teil des normalen Rettungsdienstes sind,
    Nicht ganz. Bei uns ist die SEG ein Teil des erweiterten RD. Wenn der RD überfordert ist, z.B. zu langer Einsatz ("Bereitstellung Wohnhausbrand", Absicherung Fw-Kräfte bei Personensuche) wird die SEG (oder Teilbereiche, z.B. NUR die RTW-Gruppe oder NUR die Betreuungsgruppe, ...) alarmiert. Dafür gibt es ja die Unterteilung einer SEG in die Fachgruppen und die getrennten Alarmschleifen)
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht

    b) auch nur eine gewisse Zeit im Einsatz bleiben können (zumindest nicht mehrere Stunden)
    Gerade dafür ist die SEG! Einsätze über mehrere Stunden/Tage. Die Hauptaufgabe ist den Regel-RD schnellstmöglich aus dem Einsatz herauszulösen!
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht

    und c) es keine Arbeitszeitbefreiung für die Einsatzzeit gibt (SEG nicht gleich KatSchutz). Sprich: Verläßt der SEGler seinen Arbeitsplatz, ist er selbst "der Dumme" - finanziell gesehen.
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Das mag im Einzelfall gerade so stimmen, im Rest der Republik ist die SEG aber weder der FF noch dem KatS zugehörig und somit gibt es weder Freistellung noch Lohnfortzahlung.

    Außer, der Arbeitgeber ist die HiOrg, die die SEG stellt.

    MfG

    Frank

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Die Gemeinde, die das macht muss aber ziemlich dumm sein.
    Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?
    Ich habe keine gefunden. Im Bereich der Fw ist das hingegen eindeutig geregelt...
    Viele Grüße

    Christian

  11. #11
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    Zitat Zitat von Flesch
    Die Gemeinde, die das macht muss aber ziemlich dumm sein.
    Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?
    Ich habe keine gefunden. Im Bereich der Fw ist das hingegen eindeutig geregelt...
    Schon mal was von den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer gehört? (In Nds z.B. NdsSOG - Niedersächsisches Sicherheits und Ordnungsgesetz)? Das Land ist zur Aufstellung (auch) von "SEG´n" verpflichtet! Zumeist wird diese Aufgabe aber "nach unter durchgereicht", so dass die Kommunen zuständig sind.

    Also: Keine "dumme Kommune", sondern "Lohn-Ersatz-Pflicht Kraft Gesetz"!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
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    In Hessen weder im HBKG noch im RD-Gesetz zu finden.
    Übrigens sind alle HiOrgs außer THW und FW Vereine! Sollte man auch noch dran denken.
    Viele Grüße

    Christian

  13. #13
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    Dann mal mehr in die Tiefe:

    --> Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundeseinheit

    --> Die Feuerwehren sind (i.d.R.) Abteilungen der Kommune, genau, wie das Ordnungsamt oder das Klärwerk.

    --> Die Notfallversorgung der Bürger ist eine hoheitliche (staatliche)Aufgabe, somit (meist) kommunal.
    -Zur Notfallrettung/KTP ist also originär die Feuerwehr zuständig ("allgemeine Gefahrenabwehr")
    - Da die Fw das nicht alleine leisten kann, beauftragt sie damit die privaten Rettungsdienste (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Rettungsverein Musterstadt, ...).

    Das HBKG ist das
    Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)

    Vom 17. Dezember 1998
    Das ist für die Frage relavante wäre dann also dass HSOG

    Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
    (HSOG)

    Vom 26. Juni 1990
    GVBl. I S. 197, 534

    in der Fassung vom 14. Januar 2005
    Ich muss zugeben, ich habe es nicht durchgelesen, denke aber es wird (wie bei allen "Einzel-Gesetzen für den selben Bereich" in Deutschland) dem Niedersächsichen NdsSOG inhaltlich gleichen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Schon mal was von den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer gehört?
    Nö.

    (In Nds z.B. NdsSOG - Niedersächsisches Sicherheits und Ordnungsgesetz)?
    Heißt andernorts auch Polizeigesetz.
    Der Rettungsdienst im Allgemeinen und SEGn im Besonderen werden in den knapp 110 Paragraphen nicht erwähnt.

    Das Land ist zur Aufstellung (auch) von "SEG´n" verpflichtet! Zumeist wird diese Aufgabe aber "nach unter durchgereicht", so dass die Kommunen zuständig sind.
    Rettungsdienst ist auch in NDS Sache der Landkreise und kreisfreien Städte.
    Wenn die SEGn Bestandteil des erweiterten KatS sind, kommen wir der Sache evtl. schon näher.

    Also: Keine "dumme Kommune", sondern "Lohn-Ersatz-Pflicht Kraft Gesetz"!
    Das kann ich so noch nirgends sehen.
    Bitte mal konkrete Paragraphen angeben.

    MfG

    Frank

  15. #15
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Hmm, wie kommst den auf das?
    Mit verlaub, Unsinn!

    Schau dir in Ruhe mal die verlinkte Seite an, dann hast du mal die Situation in By vor Augen.
    Und viel anders wirds im Rest von DL auch ned sein.

    http://www.helfergleichstellung.brk.de/
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

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