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Thema: Waldbrand und RD-Vorhaltung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von krimpernikus
    Meiner Meinung nach sollte auf jeden Fall ein NEF verfügbar sein. I
    WO nehme ich den her ohne meine Regelversorgung zu gefährden?

    Besser: SEG RTW mit zusätzlichen NA
    Noch besser SAR Hubschrauber mit Dr.


    Zitat Zitat von krimpernikus
    Ich weiß nicht wie breit die Front ist aber ich würde soviele KTW bereitstellen das innerhalb von 8 minuten an jedem Einsatzteam einer sein kann.
    Wie berechne ich das ? Wo nehm ich die her? Wie besetze ich die ?

    Zitat Zitat von krimpernikus
    Vor allem ist es wichtig das ein Geländefähiger KTW bereit steht und nicht so ein HochLang auf Mercedes Fahrgestell. Mit einem RTW muss man erst garnicht in den Wald fahren.
    Jetzt wird richtig lustig ...
    IMO kann alles das was du verlangst / forderst (was ja auch in Teilen Sinnvoll ist ) nur die BW stellen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Notarzt des Regelrettungsdienstes würde ich nicht zur Eigensicherung der Kräfte an der E-Stelle binden.

    Geländefähige Fahrzeuge sind natürlich von Vorteil, jedoch können sich die Versorgungseinheiten (SEG) i.d.R. wohl an befestigten, leicht erreichbaren Wegen einrichten.

  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    IMO kann alles das was du verlangst / forderst (was ja auch in Teilen Sinnvoll ist ) nur die BW stellen
    In dem Zusammenhang gabs gerade ne Diskussion im feuerwehr.de - Forum..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Max K.
    In dem Zusammenhang gabs gerade ne Diskussion im feuerwehr.de - Forum..
    Ich denke, dass hannibal daran gedacht hat, als er die BW ins Spiel brachte.

  5. #5
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    Vor allem dachte ich an die Geländefähigkeiten der Bundeswehr (selbern erlebt)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    Also, SEGen sind ja eigentlich nur für die Akut-Versorgung da. Erstens kann man SEGen nicht so langfristig binden, da sie a) auch ein Teil des normalen Rettungsdienstes sind, b) auch nur eine gewisse Zeit im Einsatz bleiben können (zumindest nicht mehrere Stunden) und c) es keine Arbeitszeitbefreiung für die Einsatzzeit gibt (SEG nicht gleich KatSchutz). Sprich: Verläßt der SEGler seinen Arbeitsplatz, ist er selbst "der Dumme" - finanziell gesehen.
    Kurzfristig kann man so etwas sicherlich machen, aber wenn´s über ein paar Stunden hinausgeht, muss man ich etwas anderes überlegen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Wenns nur ein paar Stunden dauert brauch ich aber keine SEG sondern kann auch en RD nehmen.Meiner Meinung nach ist die SEG grade für große und langfristige Einsätze.

  8. #8
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Wenns nur ein paar Stunden dauert brauch ich aber keine SEG sondern kann auch en RD nehmen.Meiner Meinung nach ist die SEG grade für große und langfristige Einsätze.
    Aber ein NEF bzw div. RTW mehrere Stunden zu binden halte ich für gewagt - natürlich in Abhängigkeit von der sonstigen Anzahl der vorgehaltenen Fzg im RettD. Vielleicht kommt man auch mit einem oder zwei ehrenamtl. (oder SEG.-) RTW aus; es muss ja nich direkt ne ganze SEG rausgehen...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Also, SEGen sind ja eigentlich nur für die Akut-Versorgung da. Erstens kann man SEGen nicht so langfristig binden, da sie a) auch ein Teil des normalen Rettungsdienstes sind,
    Nicht ganz. Bei uns ist die SEG ein Teil des erweiterten RD. Wenn der RD überfordert ist, z.B. zu langer Einsatz ("Bereitstellung Wohnhausbrand", Absicherung Fw-Kräfte bei Personensuche) wird die SEG (oder Teilbereiche, z.B. NUR die RTW-Gruppe oder NUR die Betreuungsgruppe, ...) alarmiert. Dafür gibt es ja die Unterteilung einer SEG in die Fachgruppen und die getrennten Alarmschleifen)
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht

    b) auch nur eine gewisse Zeit im Einsatz bleiben können (zumindest nicht mehrere Stunden)
    Gerade dafür ist die SEG! Einsätze über mehrere Stunden/Tage. Die Hauptaufgabe ist den Regel-RD schnellstmöglich aus dem Einsatz herauszulösen!
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht

    und c) es keine Arbeitszeitbefreiung für die Einsatzzeit gibt (SEG nicht gleich KatSchutz). Sprich: Verläßt der SEGler seinen Arbeitsplatz, ist er selbst "der Dumme" - finanziell gesehen.
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Das mag im Einzelfall gerade so stimmen, im Rest der Republik ist die SEG aber weder der FF noch dem KatS zugehörig und somit gibt es weder Freistellung noch Lohnfortzahlung.

    Außer, der Arbeitgeber ist die HiOrg, die die SEG stellt.

    MfG

    Frank

  11. #11
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Die Gemeinde, die das macht muss aber ziemlich dumm sein.
    Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?
    Ich habe keine gefunden. Im Bereich der Fw ist das hingegen eindeutig geregelt...
    Viele Grüße

    Christian

  12. #12
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Hmm, wie kommst den auf das?
    Mit verlaub, Unsinn!

    Schau dir in Ruhe mal die verlinkte Seite an, dann hast du mal die Situation in By vor Augen.
    Und viel anders wirds im Rest von DL auch ned sein.

    http://www.helfergleichstellung.brk.de/
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

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