Zitat Zitat von AkkonHaLand
Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
Das mag im Einzelfall gerade so stimmen, im Rest der Republik ist die SEG aber weder der FF noch dem KatS zugehörig und somit gibt es weder Freistellung noch Lohnfortzahlung.

Außer, der Arbeitgeber ist die HiOrg, die die SEG stellt.

MfG

Frank