Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 30 von 34

Thema: Waldbrand und RD-Vorhaltung

  1. #16
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    501
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    hmm den rdler der eh schon 240 stunden im monat macht?
    zeig mir den
    Hm ok bei 240 Std haste mich eindeutig überzeugt das es so jemanden nicht gibt.

    Gruß firefighteropp

  2. #17
    Registriert seit
    11.10.2005
    Beiträge
    145
    Hm also bis letztes Jahr hatten wir noch durchschnittlich 273 Stunden im Monat!

    und wir haben jedes Jahr noch
    ein Festival mit ~45000 Besucher
    ca 10 Rennveranstalltungen auf einem Flughafen
    und ca 15 sonstige Veranstalltungen

    HAUPTAMTLICH mit rettungsassistenten besetzt!
    Der Beifahrer auf dem RTW war aber meist ein EA


    Als Geländgängige Fahrzeuge kann man ja auch mal die Bergwacht einbinden!
    Bei uns können die in ihrem Jeep eine Person Liegend Transportieren.

    Und für ne rasche Erstversorgung reichen entweder die Kräfte der FW oder man setzt einen Notarzt???, ja wir haben da ca 5 Stück die das sogar Sonntags freiwillig machen auf ein Geländegäniges Fahrzeug.

    Und als Sonstige SAN Kräfte holt man eben eine "ortsgruppe" des DRK´s die sind bei uns sogar froh wenn Sie mal wieder raus dürfen!!!


    Irgendwie ist bei uns aber alles anderst als IRGENDWO IN DEUTSCHLAND


    komisch

  3. #18
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Elton
    Irgendwie ist bei uns aber alles anderst als IRGENDWO IN DEUTSCHLAND
    komisch
    Ich galube, dass kann jeder von seinem Ortsverein behaupte :-(

  4. #19
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Also, SEGen sind ja eigentlich nur für die Akut-Versorgung da. Erstens kann man SEGen nicht so langfristig binden, da sie a) auch ein Teil des normalen Rettungsdienstes sind,
    Nicht ganz. Bei uns ist die SEG ein Teil des erweiterten RD. Wenn der RD überfordert ist, z.B. zu langer Einsatz ("Bereitstellung Wohnhausbrand", Absicherung Fw-Kräfte bei Personensuche) wird die SEG (oder Teilbereiche, z.B. NUR die RTW-Gruppe oder NUR die Betreuungsgruppe, ...) alarmiert. Dafür gibt es ja die Unterteilung einer SEG in die Fachgruppen und die getrennten Alarmschleifen)
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht

    b) auch nur eine gewisse Zeit im Einsatz bleiben können (zumindest nicht mehrere Stunden)
    Gerade dafür ist die SEG! Einsätze über mehrere Stunden/Tage. Die Hauptaufgabe ist den Regel-RD schnellstmöglich aus dem Einsatz herauszulösen!
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht

    und c) es keine Arbeitszeitbefreiung für die Einsatzzeit gibt (SEG nicht gleich KatSchutz). Sprich: Verläßt der SEGler seinen Arbeitsplatz, ist er selbst "der Dumme" - finanziell gesehen.
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #20
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Das mag im Einzelfall gerade so stimmen, im Rest der Republik ist die SEG aber weder der FF noch dem KatS zugehörig und somit gibt es weder Freistellung noch Lohnfortzahlung.

    Außer, der Arbeitgeber ist die HiOrg, die die SEG stellt.

    MfG

    Frank

  6. #21
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Die Gemeinde, die das macht muss aber ziemlich dumm sein.
    Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?
    Ich habe keine gefunden. Im Bereich der Fw ist das hingegen eindeutig geregelt...
    Viele Grüße

    Christian

  7. #22
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von Flesch
    Die Gemeinde, die das macht muss aber ziemlich dumm sein.
    Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?
    Ich habe keine gefunden. Im Bereich der Fw ist das hingegen eindeutig geregelt...
    Schon mal was von den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer gehört? (In Nds z.B. NdsSOG - Niedersächsisches Sicherheits und Ordnungsgesetz)? Das Land ist zur Aufstellung (auch) von "SEG´n" verpflichtet! Zumeist wird diese Aufgabe aber "nach unter durchgereicht", so dass die Kommunen zuständig sind.

    Also: Keine "dumme Kommune", sondern "Lohn-Ersatz-Pflicht Kraft Gesetz"!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #23
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    In Hessen weder im HBKG noch im RD-Gesetz zu finden.
    Übrigens sind alle HiOrgs außer THW und FW Vereine! Sollte man auch noch dran denken.
    Viele Grüße

    Christian

  9. #24
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Schon mal was von den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer gehört?
    Nö.

    (In Nds z.B. NdsSOG - Niedersächsisches Sicherheits und Ordnungsgesetz)?
    Heißt andernorts auch Polizeigesetz.
    Der Rettungsdienst im Allgemeinen und SEGn im Besonderen werden in den knapp 110 Paragraphen nicht erwähnt.

    Das Land ist zur Aufstellung (auch) von "SEG´n" verpflichtet! Zumeist wird diese Aufgabe aber "nach unter durchgereicht", so dass die Kommunen zuständig sind.
    Rettungsdienst ist auch in NDS Sache der Landkreise und kreisfreien Städte.
    Wenn die SEGn Bestandteil des erweiterten KatS sind, kommen wir der Sache evtl. schon näher.

    Also: Keine "dumme Kommune", sondern "Lohn-Ersatz-Pflicht Kraft Gesetz"!
    Das kann ich so noch nirgends sehen.
    Bitte mal konkrete Paragraphen angeben.

    MfG

    Frank

  10. #25
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Dann mal mehr in die Tiefe:

    --> Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundeseinheit

    --> Die Feuerwehren sind (i.d.R.) Abteilungen der Kommune, genau, wie das Ordnungsamt oder das Klärwerk.

    --> Die Notfallversorgung der Bürger ist eine hoheitliche (staatliche)Aufgabe, somit (meist) kommunal.
    -Zur Notfallrettung/KTP ist also originär die Feuerwehr zuständig ("allgemeine Gefahrenabwehr")
    - Da die Fw das nicht alleine leisten kann, beauftragt sie damit die privaten Rettungsdienste (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Rettungsverein Musterstadt, ...).

    Das HBKG ist das
    Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)

    Vom 17. Dezember 1998
    Das ist für die Frage relavante wäre dann also dass HSOG

    Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
    (HSOG)

    Vom 26. Juni 1990
    GVBl. I S. 197, 534

    in der Fassung vom 14. Januar 2005
    Ich muss zugeben, ich habe es nicht durchgelesen, denke aber es wird (wie bei allen "Einzel-Gesetzen für den selben Bereich" in Deutschland) dem Niedersächsichen NdsSOG inhaltlich gleichen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  11. #26
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    In Hessen geht das die Feuerwehr überhaupt nichts an.
    Dafür gibt es ein Rettungsdienstgesetz. Und darin ist die Lohnersatzsache mit keinem Wort erwähnt, anders als im HBKG für die Feuerwehr (und NUR für die FW!)...
    Viele Grüße

    Christian

  12. #27
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Dann mal mehr in die Tiefe:

    --> Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundeseinheit

    --> Die Feuerwehren sind (i.d.R.) Abteilungen der Kommune, genau, wie das Ordnungsamt oder das Klärwerk.

    --> Die Notfallversorgung der Bürger ist eine hoheitliche (staatliche)Aufgabe, somit (meist) kommunal.
    Und hier bitte das "kommunale" nicht verwechseln. Die Feuerwehr ist eine Abteilung der Stadt oder Gemeinde. Das Ordnungsamt gibt es auf Stadt- und Gemeindeebene und auf Kreisebene. Kommunaler Rettungsdienst wird aber fast immer auf der Ebene von Landkreisen oder kreisfreien Städten betrieben.
    Außer bei den Muschelschubsern ;-)

    MfG

    Frank

  13. #28
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    -Zur Notfallrettung/KTP ist also originär die Feuerwehr zuständig ("allgemeine Gefahrenabwehr")
    - Da die Fw das nicht alleine leisten kann, beauftragt sie damit die privaten Rettungsdienste (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Rettungsverein Musterstadt, ...).
    Die individuelle Notfallversorgung ist nicht Teil der "allgemeinen Gefahrenabwehr" - und damit auch keine hoheitliche Aufgabe. Deswegen ist sie auch nicht automatisch Teil der Feuerwehr. Deswegen teilt sich - am Rand bemerkt - der §35 STVO auch in zwei Bereiche: Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch wenn beides von der Feuerwehr geleistet wird.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #29
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Warum denn das? Der Alarm der SEG ist genauso wie der Alarm einer Freiwilligen Feuerwehr! Der Arbeitgeber MUSS dich, ohne Bezahlung, freistellen, du stellst den Antrag auf Lohnfortzahlung bei der Kommune und die zahlen für die Einsatzzeit deinen Lohn! (Nicht den Knüppel über meinen Kopf ziehen:Ich weiss es ja... in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und die Kommune zahlt an den AG!)
    Hmm, wie kommst den auf das?
    Mit verlaub, Unsinn!

    Schau dir in Ruhe mal die verlinkte Seite an, dann hast du mal die Situation in By vor Augen.
    Und viel anders wirds im Rest von DL auch ned sein.

    http://www.helfergleichstellung.brk.de/
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  15. #30
    Registriert seit
    06.04.2007
    Beiträge
    132

    Schön, dass

    Wir hier keine SEG haben.. Sondern gleich nur Einheiten des KatSchutz. Da ist das mitm Geld eindeutig geregelt.

    Ansonsten:

    I.d.R. fährt hier pro kompletten Löschzug sowieso ein RTW mit der nur für die eigenen Leute ist.

    Dann haben wir hier auch einige SET-RTWs bzw. die, die nicht 24h fahren werden dann ggf. alamiert.

    Und wenns wirklich viel wird, kommt der KatSchutz, dann aber meistens nur für die Versorgung der Kräfte mit Essen & Trinken.

    Ab irgendwann werden dann auch die Besatzungen der Löschzüge durchgetauscht mit Leuten aus BF und FF.

    Allerdings hab ich das bisher noch nicht erlebt das die BF so nachalamiert hat. Meist haben die das mit 2 LZ BF und Rest FF recht schnell hingekriegt.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •