Zitat Zitat von AkkonHaLand
Dann mal mehr in die Tiefe:

--> Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundeseinheit

--> Die Feuerwehren sind (i.d.R.) Abteilungen der Kommune, genau, wie das Ordnungsamt oder das Klärwerk.

--> Die Notfallversorgung der Bürger ist eine hoheitliche (staatliche)Aufgabe, somit (meist) kommunal.
Und hier bitte das "kommunale" nicht verwechseln. Die Feuerwehr ist eine Abteilung der Stadt oder Gemeinde. Das Ordnungsamt gibt es auf Stadt- und Gemeindeebene und auf Kreisebene. Kommunaler Rettungsdienst wird aber fast immer auf der Ebene von Landkreisen oder kreisfreien Städten betrieben.
Außer bei den Muschelschubsern ;-)

MfG

Frank