Die Gemeinde, die das macht muss aber ziemlich dumm sein.Zitat von AkkonHaLand
Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?
Ich habe keine gefunden. Im Bereich der Fw ist das hingegen eindeutig geregelt...
Die Gemeinde, die das macht muss aber ziemlich dumm sein.Zitat von AkkonHaLand
Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?
Ich habe keine gefunden. Im Bereich der Fw ist das hingegen eindeutig geregelt...
Viele Grüße
Christian
Schon mal was von den jeweiligen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer gehört? (In Nds z.B. NdsSOG - Niedersächsisches Sicherheits und Ordnungsgesetz)? Das Land ist zur Aufstellung (auch) von "SEG´n" verpflichtet! Zumeist wird diese Aufgabe aber "nach unter durchgereicht", so dass die Kommunen zuständig sind.Zitat von Flesch
Also: Keine "dumme Kommune", sondern "Lohn-Ersatz-Pflicht Kraft Gesetz"!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
In Hessen weder im HBKG noch im RD-Gesetz zu finden.
Übrigens sind alle HiOrgs außer THW und FW Vereine! Sollte man auch noch dran denken.
Viele Grüße
Christian
Dann mal mehr in die Tiefe:
--> Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist eine Bundeseinheit
--> Die Feuerwehren sind (i.d.R.) Abteilungen der Kommune, genau, wie das Ordnungsamt oder das Klärwerk.
--> Die Notfallversorgung der Bürger ist eine hoheitliche (staatliche)Aufgabe, somit (meist) kommunal.
-Zur Notfallrettung/KTP ist also originär die Feuerwehr zuständig ("allgemeine Gefahrenabwehr")
- Da die Fw das nicht alleine leisten kann, beauftragt sie damit die privaten Rettungsdienste (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Rettungsverein Musterstadt, ...).
Das HBKG ist dasDas ist für die Frage relavante wäre dann also dass HSOGHessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)
Vom 17. Dezember 1998
Ich muss zugeben, ich habe es nicht durchgelesen, denke aber es wird (wie bei allen "Einzel-Gesetzen für den selben Bereich" in Deutschland) dem Niedersächsichen NdsSOG inhaltlich gleichen.Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG)
Vom 26. Juni 1990
GVBl. I S. 197, 534
in der Fassung vom 14. Januar 2005
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
In Hessen geht das die Feuerwehr überhaupt nichts an.
Dafür gibt es ein Rettungsdienstgesetz. Und darin ist die Lohnersatzsache mit keinem Wort erwähnt, anders als im HBKG für die Feuerwehr (und NUR für die FW!)...
Viele Grüße
Christian
Und hier bitte das "kommunale" nicht verwechseln. Die Feuerwehr ist eine Abteilung der Stadt oder Gemeinde. Das Ordnungsamt gibt es auf Stadt- und Gemeindeebene und auf Kreisebene. Kommunaler Rettungsdienst wird aber fast immer auf der Ebene von Landkreisen oder kreisfreien Städten betrieben.Zitat von AkkonHaLand
Außer bei den Muschelschubsern ;-)
MfG
Frank
Die individuelle Notfallversorgung ist nicht Teil der "allgemeinen Gefahrenabwehr" - und damit auch keine hoheitliche Aufgabe. Deswegen ist sie auch nicht automatisch Teil der Feuerwehr. Deswegen teilt sich - am Rand bemerkt - der §35 STVO auch in zwei Bereiche: Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch wenn beides von der Feuerwehr geleistet wird.Zitat von AkkonHaLand
Gruß, Mr. Blaulicht
Nö.Zitat von AkkonHaLand
Heißt andernorts auch Polizeigesetz.(In Nds z.B. NdsSOG - Niedersächsisches Sicherheits und Ordnungsgesetz)?
Der Rettungsdienst im Allgemeinen und SEGn im Besonderen werden in den knapp 110 Paragraphen nicht erwähnt.
Rettungsdienst ist auch in NDS Sache der Landkreise und kreisfreien Städte.Das Land ist zur Aufstellung (auch) von "SEG´n" verpflichtet! Zumeist wird diese Aufgabe aber "nach unter durchgereicht", so dass die Kommunen zuständig sind.
Wenn die SEGn Bestandteil des erweiterten KatS sind, kommen wir der Sache evtl. schon näher.
Das kann ich so noch nirgends sehen.Also: Keine "dumme Kommune", sondern "Lohn-Ersatz-Pflicht Kraft Gesetz"!
Bitte mal konkrete Paragraphen angeben.
MfG
Frank
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