Zitat Zitat von AkkonHaLand
-Zur Notfallrettung/KTP ist also originär die Feuerwehr zuständig ("allgemeine Gefahrenabwehr")
- Da die Fw das nicht alleine leisten kann, beauftragt sie damit die privaten Rettungsdienste (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Rettungsverein Musterstadt, ...).
Die individuelle Notfallversorgung ist nicht Teil der "allgemeinen Gefahrenabwehr" - und damit auch keine hoheitliche Aufgabe. Deswegen ist sie auch nicht automatisch Teil der Feuerwehr. Deswegen teilt sich - am Rand bemerkt - der §35 STVO auch in zwei Bereiche: Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch wenn beides von der Feuerwehr geleistet wird.

Gruß, Mr. Blaulicht