Also meines Wissens ist die Regelung in Bayern so dass die Feuerwehr zwar selbständig die Straße sperren darf wegen Eigensicherung usw.
Eine Umleitung darf aber nur auf Weisung bzw. in Absprache mit der Polizei eigerichtet werden.
So wird es zumindest bei uns gehandhabt, ob dann durch unsere Leute oder durch die Pol umgeleitet wird ist dann Situationsbedingt