Aus welchem Bundesland kommst Du denn?

In NRW steht zum Beispiel im FSHG:
"(7) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen
Angehörigen der Feuerwehr bei Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von der Gemeinde
zu ersetzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ehrenamtlichen Angehörigen
der Feuerwehr entfällt ein Schadensersatz."

Damit wäre dein Schaden abgedeckt, den Schaden deiner Mutter trägt die Gemeinde eh wegen Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG) und so (sofern wir mal nicht von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgehen).

Der KSA ist nicht dein Ansprechpartner, sondern der der Gemeinde. Damit hast Du eigentlich nichts zu tun. Nicht jede Kommune ist Mitglied im KSA, vielleicht zahlt sie die Schäden direkt oder ist anderweitig versichert.