Die ziehen sich da ganz schön was zurecht, soviel sei gesagt. Richtig ist: Sie können das nicht über die KFZ-Haftpflicht meiner Mutter abrechnen. Dennoch bin ich ja nicht mit der Haftpflicht meiner Mutter unterwegs gewesen, sondern eben mit der Haftpflicht der Stadt. Und die müsste zahlen, da hier Begünstigter und Geschädigter nicht die selben sind.