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Thema: Kommunaler Schadensausgleich?

  1. #31
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    Ich hab mal ein wenig recherchiert. In dem Fall, dass ich vollkommen privat meinen Schaden verursacht hätte, geht der Schaden tatsächlich nicht über Haftpflicht zu verbuchen, sondern nur über die Vollkasko jedes einzelnen Fahrzeugs. So entschieden leider auch Gerichte, passendes Aktenzeichen dazu liefer ich nach. Dumm gelaufen, mal sehen, ob ich demnächst zu Fuß laufen darf. Von daher Hinweis in eigener Sache: Wenn irgendwie möglich, alle privaten Fahrzeuge auf möglichst auf alle Halter zu verteilen, um zumindest die Option zwischen Vollkasko und Haftpflicht zu haben - und eben im Einsatzfall tatsächlich nen Haftpflichtschaden verbuchen zu können

  2. #32
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Bei uns zahlt,(NRW) beides mal die FUK, wenn ich nachweisen kann, dass ich mein KFZ nicht nutzen könnte.
    Vorraussetzung ist, das ich als FW-Mann selbst fahre.
    Ich komme aus NRW und muss mein Fahrzeug 100%tig nicht selber fahren... es muss genau so wenig mein Fahrzeug sein....

    Beispiel...

    Mal angenommen Ich hab keinen führerschein und sitze bei meinen Eltern und kriege eine Alarmierung... sage meiner Mutter die soll mich zum GH bringen... so nun passiert auf der Anfahrt was... kommt das aufs gleiche als wenn ich selber fahre... ich mein mir wärs eh wumpe da Vollkasko... aber wie schon gesagt... ich hatte lange zeit keinen führerschein und hatte mich daher extra mal erkundigt wie das ist wenn ich mich fahren lasse oder fremdfahrzeuge nutze...

    gut nun könnte man sagen jaaa hier der fahrer wusste nichts von wegen Paragraph 35 usw. keine unterweisung bla bla bla... aber die person die mich fährt tut dies ja das ich meine Aufgabe erfüllen kann... k.a. wie der genaue wortlaut war wo es mir erklärt wurde...

    in dem sinne....

    PS: Finds ja komisch das der schaden für das parkende auto nicht gezahlt werden soll.... fänd ich an deiner stelle erheblich wichtiger... man muss ja im regelfall davon ausgehen das parkende fahrzeuge nicht gerade der mutter oder bekannten gehören. Genau so wenig kann man davon ausgehen das jedes Fahrzeug Vollkasko Versichert ist... schon merkwürdig.... <<< ja sind wieder ganz schlaue leutz die sich sowas ausdenken....

  3. #33
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    Die ziehen sich da ganz schön was zurecht, soviel sei gesagt. Richtig ist: Sie können das nicht über die KFZ-Haftpflicht meiner Mutter abrechnen. Dennoch bin ich ja nicht mit der Haftpflicht meiner Mutter unterwegs gewesen, sondern eben mit der Haftpflicht der Stadt. Und die müsste zahlen, da hier Begünstigter und Geschädigter nicht die selben sind.

  4. #34
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    Okay so sehen du, ich und wahrscheinlich auch die mehrheit das... aber wieso sollte denn mal was einfach und unbürokratisch sein? Erstmal sagen wir zahlen nix... evtl. willer dann ja auch nix mehr.

    Vermute mal das du über kurz oder lang den schaden ersetzt bekommst... aber erstmal beschäftigen sich da 10 Leute mit damit auch schön Geld verschwendet wurde für deren arbeitsaufwand. :o/

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