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Thema: Kommunaler Schadensausgleich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also a würde in NDS gedeckt sein. den fall hatten wir schon leider das ein oder andere mal in unserer eigenen Wehr. Schade das es immernoch jungs gibt die dann am rad drehen wenn der melder geht.

    b. kann ich nicht sagen. da habe ich keine erfahrung. aber dein stadtkämmerer, leiter ordnungsamt oder stadtrandmeister müsste das wissen...
    Gruß
    Mik

    - Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit... -

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  2. #2
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    Ich hab eben mal mit der Feuerwehr Unfallkasse Nord telefoniert.

    Die Nette Dame am anderen Ende sagte mir zu

    A.) Das Fahrzeug und ich sind über die FUK versichert, Grundlage muss sein, dass ich mindestens Besitzer des Fahrzeuges bin.


    B.) Wie in A. schon gesagt man muss min. Besitzer sein. Die nette Dame sagte mir, dass in diesem Fall nicht die FUK zuständig ist, sondern der Komunale Schadensausgleich, dass aber auf jedenfall ein versicherungsschutz für Mensch und Fahrzeug besteht.

  3. #3
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    Servus!

    Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Quietschphone
    Servus!

    Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?

    Gruß
    Alex

    Es langt, wenn man nur Besitzer ist.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Quietschphone
    Muss man wirklich nur Besitzer sein oder doch Eigentümer?
    Ja das ist eine gute Frage, da du in dem Augenblick zum Besitzer wirst, in dem du die Gewalt über das Auto hast.
    Das würde bedeuten, dass du mit jedermanns Auto dahinfahren könntest, allerdings müsstest du selbst fahren.

  6. #6
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    Zitat Zitat von FirefighterEifel
    Ja das ist eine gute Frage, da du in dem Augenblick zum Besitzer wirst, in dem du die Gewalt über das Auto hast.
    Das würde bedeuten, dass du mit jedermanns Auto dahinfahren könntest, allerdings müsstest du selbst fahren.
    So sieht´s aus.
    Das mit Besitzer und eigentum verhältnis ist immer so eine Sache vor allem bei den 18jährigen deren Auto´s ja meistens als zweitwagen der Eltern mitlaufen.
    Ich würd mich da mal beim der Stadt/Gemeinde schlau machen, und evtl noch bei der Versicherung.

  7. #7
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    Fall B ist hier in Lübeck (also SH) schon mal vorgekommen,
    dort war der Fw Angehörige ohne Führerschein und sein Chef (auch solche gibts) hat ihn gefahren.
    Dummerweise einen Spiegel (auch noch von einem Fw Kameraden) gestriffen.
    Glas kaputt - kurze Erklärung warum wieso weshalb - KSA hat gezahlt

  8. #8
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    Ich finde diese Fragen eigentlich eine Frechheit.

    Bevor ich mir solche Fragen stellen würde, würde ich mich eher Fragen, wie ich als Feuerwehrmann darüber denken würde, wenn ich zum einem VU gerufen werde und auf dem Weg zur Wache dann selbst einen verschulde und dann auch noch mit einem Fahrzeug welches einem nichtmal gehört ...

    Ich denke dann beantworten sich die Fragen von selbst. Ich als Einheitsführer würde dafür sorgen, das der Kamerad selbst dafür aufkommen muss. Kameradschaft hin oder her, wer sich solche Fragen stellt, hat, zumindest in meiner Gruppe, NICHTS zu suchen!

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