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Thema: Kommunaler Schadensausgleich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    29.03.2006
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Wenn Du Dir aber ein Taxi organisierst,weil Du vielleicht grade, beim Alarm in der Disko bist, und es passiert was, dann muss die Versicherung des Taxi´s als Dienstleister in Leistung gehen.
    Naja, ein Taxe fährst du auch selten selbst und der Fahrer wird auch noch seltener Sonderrechte in Anspruch nehmen für dich ;)

    MfG Fabsi

  2. #2
    Registriert seit
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    Beiträge
    807
    Ich hab mal ein wenig recherchiert. In dem Fall, dass ich vollkommen privat meinen Schaden verursacht hätte, geht der Schaden tatsächlich nicht über Haftpflicht zu verbuchen, sondern nur über die Vollkasko jedes einzelnen Fahrzeugs. So entschieden leider auch Gerichte, passendes Aktenzeichen dazu liefer ich nach. Dumm gelaufen, mal sehen, ob ich demnächst zu Fuß laufen darf. Von daher Hinweis in eigener Sache: Wenn irgendwie möglich, alle privaten Fahrzeuge auf möglichst auf alle Halter zu verteilen, um zumindest die Option zwischen Vollkasko und Haftpflicht zu haben - und eben im Einsatzfall tatsächlich nen Haftpflichtschaden verbuchen zu können

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